Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Allerdings gilt er nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie gewerbliche Objekte.
Mietspiegel und Vergleichsmiete-Rechner 2024
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den qualifizierten Bonner Mietspiegel 2024 am 12. November 2024 beschlossen. Er tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft und wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in Bonn und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er ist qualifiziert im Sinne des § 558d BGB und ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in der Bundesstadt Bonn.
Der Mietspiegel-Rechner des Jahres 2024 steht Ihnen im Serviceportal der Stadt Bonn zu Verfügung.
Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen die beteiligten Verbände – Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg e.V. – für ihre Mitglieder sowie das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Kontaktdaten der Verbände
Auskünfte im Zusammenhang mit der Wohnlagenkarte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn.
Wohnlagenkarten 2015 bis 2023
Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen haben, schreiben Sie uns an info.mietspiegelbonnde.
Informationspflichten zum Datenschutz
Frühere Versionen des Bonner Mietspiegels
Zur Ermittlung von Vergleichsmieten auf Basis zurückliegender Stichtage stellen wir Ihnen hier auch die vergangenen Versionen des Bonner Mietspiegels zur Verfügung: