Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Rat beschließt Stellplatzsatzung für Bonn

In seiner Sitzung am 5. Mai 2022 hat der Rat der Stadt Bonn eine Stellplatzsatzung beschlossen.

Die Bonner Satzung orientiert sich an der Musterstellplatzsatzung des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ (beim VRS), um möglichst einen einheitlichen Orientierungsrahmen für Bauwillige sowie Planungsbüros in NRW zu liefern. Die Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze und Fahrradabstellplätze wird sich künftig anhand verschiedener Parameter berechnen.

Zu diesen Kriterien zählen die Nutzungsart (z.B. Wohnen, Büronutzung, oder Einzelhandel), die Größe des Vorhabens (häufig orientiert an Nutzflächen), ebenso die Lage im Stadtgebiet (unterteilt in drei verschiedene Zonen) und Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Car-Sharing- oder Job-Ticket-Angebote). So erfordern beispielsweise drei kleine Apartments in der gut erschlossenen Innenstadtlage von Bonn und eine große Wohnung in einer peripheren Lage im Stadtgebiet einen Pkw-Stellplatz.

Die Stellplatzsatzung bietet künftig die Möglichkeit, bei der Ermittlung der bauordnungsrechtlich notwendigen Anzahl an Pkw-Stellplätzen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse in den jeweiligen Ortsteilen im gesamten Bonner Stadtgebiet einzugehen. Zudem wird erstmals ein verbindlicher Standard für Fahrradabstellanlagen vorgegeben.

Die Stadtverwaltung wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Satzung eine Evaluation und Prüfung zur Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Regelungen vorlegen.

Die entsprechende Beschlussvorlage ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. 

Hintergrund

Der Landesgesetzgeber hat mit der Novelle zur Bauordnung NRW 2018 den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die Anzahl notwendiger Stellplätze für Pkw und Fahrräder in einer eigenen Satzung für das jeweilige Stadt-/Gemeindegebiet zu regeln. Nach einer weiteren Änderung im Jahr 2021 möchte die Stadt Bonn nun hiervon Gebrauch machen. Daher hat die die Planergemeinschaft „Stellwerk - Blees Bruns Kowald GbR“ in Kooperation mit „Büro Thiemann-Linden Stadt & Mobilität“ einen Entwurf erarbeiten lassen, der Grundlage für die jetzt zur Abstimmung stehende Satzung ist.