Im Zuge der Grundsteuerreform hat der Rat der Stadt Bonn rückwirkend zum 1. Januar 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer B beschlossen, die die Stadtverwaltung anschließend per Satzung öffentlich bekanntgemacht hat. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde für den Bereich Wohnen auf 657 vom Hundert festgesetzt, für den Bereich Nichtwohnen auf 900 vom Hundert. Durch die gesplitteten Hebesätze wird es insgesamt tendenziell zu einer geringeren Belastung des Wohnens kommen, als dies bei einem einheitlichen Hebesatz der Fall gewesen wäre. Im individuellen Einzelfall kann es aber dennoch gegenüber 2024 zu Be- und Entlastungen kommen.
Bereits Mitte Januar hatte die Stadtverwaltung die Bescheide für die Grundbesitzabgaben verschickt, die anders als in den Vorjahren nur die Gebühren für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung enthielten. Mit Datum vom 27. März folgt nun der Versand der rund 120.000 gesonderten Abgabenbescheide zur Grundsteuer.
Antworten auf häufig gestellte Fragen bezogen auf die Grundsteuerreform hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite www.bonn.de/grundsteuerreform (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.