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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Wohngeld: Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Überblick

Hinweis:
Alle Antragformulare sowie aktuelle Informationen zur angekündigten Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 erhalten Sie unter "Formulare und Links" am Ende der Seite.

Vielen Haushalten fällt es schwer, die Kosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. In diesen Fällen gibt es einen staatlichen Zuschuss zur Miete.

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohnerinnen oder Bewohner eines Heimes,
  • als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung (zum Beispiel bei Eigenheimen).

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld erhalten Sie auf der Homepage des Landes NRW. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Die Links finden Sie unter "Formulare und Links".

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?