Überblick
Auswirkungen hinsichtlich der Grundsteuer und der Benutzungsgebühren
- Haben Sie Ihr Hausgrundstück, Ihre Eigentumswohnung, Ihr Teileigentum oder Ihr Grundstück verkauft?
- Wurde ein Nießbrauchrecht eingeräumt?
- Haben Sie Eigentum an Immobilien erworben?
Dann teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Steueramt mit.
Hierbei ist zu beachten, dass das Steueramt nicht unmittelbar über die Eigentumsveränderungen informiert wird, sondern in der Regel erst erheblich später durch das Finanzamt hierüber Kenntnis erhält.
Vorab einige allgemeine Erläuterungen:
Grundsteuer
Nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass die Grundsteuer für das Jahr, in dem die Veräußerung erfolgte, noch von der bisherigen Eigentümerin beziehungsweise dem bisherigen Eigentümer zu entrichten ist. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
Benutzungsgebühren
(Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung)
Anders ist dies jedoch bei den Benutzungsgebühren. Hier endet beziehungsweise beginnt die Gebührenpflicht mit dem auf den Eigentumsübergang beziehungsweise den Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren folgenden Monat.