„Die Bezahlkarte löst kein Problem, sondern schafft nur Probleme. Ihre Einführung wäre mit bisher nicht kalkulierbaren Kosten für die Bundesstadt Bonn verbunden. Kosteneinsparungen durch den Wegfall aufwändiger Bargeldauszahlungen werden im Gegenzug nicht erzielt“, sagt Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
„In Bonn wird der Lebensunterhalt von Geflüchteten monatlich auf Bankkonten (sogenannte Basiskonten) überwiesen. Für die Übergangszeit bis zur Leistungsfreigabe erhalten neu ankommende Geflüchtete Schecks oder Gutscheine zur Sicherstellung des täglichen Lebensbedarfs“, ergänzt Bonns Sozialdezernentin Azra Zürn.
Das Land Nordrhein-Westfalen führt die Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht landesweit ein. Daher liegt die Entscheidung bei den Städten und Kommunen. Die Stadt Bonn wird sie nicht einführen. Sie geht aufgrund der bisherigen Vorgaben durch das Land davon aus, dass die Bezahlkarte einen erheblichen Personalaufwand verursachen würde, der vom Land nicht erstattet wird. Darüber hinaus bedeutet die Bezahlkarte eine erhebliche Einschränkung für die Menschen – eingeschränkter Bargeldanteil, Ausschluss von Online-Käufen, Käufen per Überweisung oder Rechnung -, durch die nicht gewährleistet werden kann, das den Geflüchteten zustehende Existenzminimum diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Beschlussvorlage ist hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.