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Welche Voraussetzungen benötigen Menschen, um aus der Ukraine nach Bonn zu kommen?
Ukrainische Staatsangehörige können schon seit mehreren Jahren für Besuchsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist lediglich der Besitz eines biometrischen Passes.
Am 3. März 2022 haben die Innenministerinnen und Innenminister der EU beschlossen, dass für die Kriegsflüchtlinge folgendes gilt:
Sofortiger vorübergehender Schutz in der EU für ein bis drei Jahre
Aufnahme ohne aufwändiges Asylverfahren
Krankenversicherungsschutz und medizinische Versorgung
Unterkunft
Sozialleistungen
Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß nationaler Arbeitsmarktpolitik
Recht auf Bildung und Schulbesuch
Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Ihre Ankunft in Bonn
Die Erstanlaufstelle ist in der Ernst-Robert-Curtius-Str. 12, 53117 Bonn-Buschdorf (täglich geöffnet, 24 Stunden-Service).
Wenn Sie mobil sind, können sie direkt dort hinfahren.
In der Erstanlaufstelle gibt es außerdem einen „Welcome Point“ für Geflüchtete. Dort erhalten sie Informationen zu den Themen Aufenthalt, Leistungen und Unterkunft sowie einen ersten Gesundheitscheck samt Impfangebot. Zudem können Termine für das Dienstleistungszentrum vereinbart werden, um sich in Bonn melderechtlich anzumelden. Weitere Informationen finden Sie hier: „Welcome Point“ für Geflüchtete aus der Ukraine in der Erstanlaufstelle
Was können Geflüchtete aus der Ukraine nach der visumfreien Einreise tun, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Folgende Personengruppen können beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen:
Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und deren Familienangehörige,
Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und deren Familienangehörige,
Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem ukrainischen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Bitte melden Sie sich zunächst im Dienstleistungszentrum an. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin, den Sie per E-Mail über buergeramtbonnde oder über das Callcenter unter der 0228 776677 vereinbaren können. Zu dem Termin müssen Sie Ihren Pass bzw. Ausweis und eine Bestätigung des Wohnungsgebers mitbringen. Das Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier zum Download.
Nach der Anmeldung können Sie sich an die Anlaufstelle Ukraine in der Ausländerbehörde wenden über die E-Mail-Adresse ukrainebonnde oder telefonisch unter den Nummern 0228 776052 oder 0228 776053. Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Was müssen ukrainische Geflüchtete tun, um ihren Aufenthaltstitel zu verlängern?
Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 den – mit Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten – vorübergehenden Schutz mit Wirkung zum 13. November 2023 (der zwanzigste Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die am 24. Oktober 2023 erfolgte; vgl. Artikel 2) um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.
Diese sieht eine automatische Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Absatz 1 AufenthG einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 vor. Dies gilt jedoch nur für Aufenthaltstitel, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind. Eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse im Einzelfall ist daher nicht nötig und daher von den Geflüchteten nichts zu veranlassen!
Bis zum 4. März 2025 sind somit auch Auslandsreisen möglich, soweit Sie nicht länger als sechs Monate andauern. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland erlischt die Fortgeltungswirkung (wie im übrigen auch eine Aufenthaltserlaubnis).
Essensausgabe für ukrainische Geflüchtete ohne Versorgung
Die Bundesstadt Bonn bietet ukrainischen Geflüchteten, die keine Versorgung erhalten und über keine Kochmöglichkeit verfügen, in den Stadtbezirken Beuel und Bonn eine Essensausgabe an. Alle Geflüchteten im Stadtbezirk Hardtberg und Bad Godesberg sind in ihrer jeweiligen Unterkunft versorgt.
An unterschiedlichen Standorten gibt es an bis zu sieben Tagen in der Woche jeweils ein Mittagessen sowie ein Abendessen-Paket zum Mitnehmen.
Stadtteil Beuel:
Kulturkneipe Brotfabrik, Kreuzstr. 16, Öffnungszeiten: montags bis sonntags von 12 bis 14.30 Uhr
Stadtbezirk Bonn:
Um die folgenden Angebote nutzen zu können, ist zunächst mit Vorlage des Essengutscheins eine Anmeldung beim Studierendenwerk Bonn, Lennéstr. 3, Öffnungszeiten 9 bis 14 Uhr, notwendig.
Mensa Am Hofgarten, Regina-Pacis-Weg, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr
Jurishop (Cafeteria im Juridicum), Adenauerallee 24 – 42, Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 15 Uhr
Mensa CAMPO Poppelsdorf, Endenicher Allee 19, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr)
Cafeteria Mensa CAMPO Poppelsdorf, Endenicher Allee 19, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr
Venusberg Bistro (Mensa auf dem Venusberg), Uniklinikum, Sigmund-Freud-Straße, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Cafeteria Venusberg Bistro, in der Mensa auf dem Venusberg, Uniklinikum, Sigmund-Freud-Straße, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 14.30 Uhr
Da die Mensen der Universität am Wochenende geschlossen sind, steht den Geflüchteten samstags und sonntags das Angebot in Bonn-Beuel sowie in der Erstanlaufstelle in der Ernst-Robert-Curtius-Straße 12 in Buschdorf zur Verfügung.
Seit dem 1. Juni 2022 ist das Jobcenter Bonn die richtige Anlaufstelle. Hier können Betroffene einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen.
Wer noch keine Antragsunterlagen erhalten hat und Leistungen zur Grundsicherung beantragen möchte, sollte sich schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail beim Jobcenter Bonn melden.
Kontakt Telefonservice 0228 / 8549-0 Mo-Mi: 07.30 bis 16.00 Uhr Do: 07.30 bis 17.00 Uhr Fr: 07.30 bis 13.00 Uhr jobcenter-bonnjobcenter-gede
Hinweis: Menschen im Rentenalter erhalten keine Leistungen vom Jobcenter Bonn, da sie zum Personenkreis gehören, der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Gesetzbuch (SGB XII) beziehen kann. Betroffene wenden sich bitte an das
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres aus Familien, die mindestens eine der folgenden Grundleistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II)
Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)
Leistungen nach dem AsylbLG
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
Betroffene können sich an die Anlaufstelle Ukraine in der Ausländerbehörde wenden über die E-Mail-Adresse ukrainebonnde oder Telefon 0228 776052 oder 0228 776053.
Ausschließlich für Fragen zu finanziellen Hilfen erreichen Sie während der üblichen Öffnungszeiten die Hotline unter 0228 774965 beim Amt für Soziales und Wohnen.
Die Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle bietet kurzfristig geflüchteten Familien Beratungen an unter Telefon 0228 774562. Oder per Mail an psychologische.beratungsstellebonnde.
Beratung auf Ukrainisch - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 08000 116 016
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich.
Hilfeangebote für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt
Informationsangebot der Agentur für Arbeit
Hier erhalten die Geflüchteten bzw. beratende Institutionen und Unterstützer*innen wichtige Informationen, zum Beispiel Hotline, Leistungen zum Lebensunterhalt, Arbeitsmarktzugang, Fördermöglichkeiten usw.
Auch für die Kleinen sollen im Rahmen der Möglichkeiten und bei Bedarf Betreuungsplätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit besteht die Möglichkeit, dass Kinder bis zu sechs Wochen als Besuchskinder in Kitas aufgenommen werden können. Das kann ganz flexibel – auch wenige Stunden am Tag – gehandhabt werden.
Für Fragen steht das Familienbüro als Anlaufstelle gerne zur Verfügung: familienbuerobonnde, Telefon 0228 774070.
Schule
Якщо ви були вимушені тікати з України і заразпотребуєте зареєструвати дітей в школи – звертайтеся донас: ifkbonnde.
Have you fled Ukraine with your family and need schoolplaces for your children? Please contact ifkbonnde
Sind Sie mit Ihrer Familie aus der Ukraine geflohen und benötigen Schulplätze für Ihre Kinder? Bitte kontaktieren Sie ifkbonnde
Schulplätze werden zentral durch das Schulamt für die Stadt Bonn zugewiesen.
Bitte stellen Sie daher keine Aufnahmeanfragen direkt an einzelne Schulen.
Was müssen Sie tun, um einen Schulplatz zu bekommen?
Das Kind muss in Bonn wohnhaft und gemeldet sein. Wohnen Sie außerhalb von Bonn, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde dort.
Füllen Sie den Anmeldebogen mit den Daten Ihres Kindes aus und mailen Sie diesen an ifkbonnde zurück. Der Datenbogen muss vollständig ausgefüllt und im selben Format (pdf) zurückgemailt werden, um bearbeitet werden zu können.
Ihre Schulplatzanfrage wird mit Zusendung des Anmeldeformulars erfasst und bearbeitet.
Sie werden dann von der betreffenden Schule zum Aufnahmegespräch eingeladen.
Aufgrund der aktuellen Situation und der hohen Zahl an Anfragen kann die Zuweisung eines Schulplatzes zur Zeit nicht umgehend erfolgen. Wir bitten um Verständnis! Die zugewiesene Schule kommt unaufgefordert auf Sie zu. Bitte haben Sie Geduld!
Zum Schutz vor Tollwut unterliegen die mitgebrachten Tiere grundsätzlich der Quarantänepflicht. Diese versucht die Stadt Bonn ausnahmsweise und nach Möglichkeit als Hausquarantäne umzusetzen. Denn aus emotionalen Gründen ist es den Geflüchteten kaum zuzumuten, sich von ihren Tieren zu trennen. Oft sind die Haustiere das einzige, was ihnen neben wenigen persönlichen Dingen geblieben ist.
In städtischen Unterkünften, wo die Unterbringung von Haustieren nicht erlaubt ist, konnten für Einzelfälle, die eine Unterbringung mit Haustier benötigen, bislang individuelle Lösungen gefunden werden. Ansonsten müssen die Tiere vorübergehend im Tierheim untergebracht werden.
Menschen aus der Ukraine, die ihre Tiere mitgebracht haben und privat untergekommen sind, müssen die Tiere dem Veterinäramt melden.
Dabei sollten sie wie folgt vorgehen:
Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der ukrainischen Tierhalter, sowie ggf. der Name der aufnehmenden Privatperson sind dem Veterinäramt zeitnah mitzuteilen. Hilfreich ist hier ggf. auch die Mitteilung des Namens und der Telefonnummer eines Übersetzers/einer Übersetzerin. Telefon: 0228-772554 oder 0228-772756 oder 0228-772757 veterinaeramtbonnde
Die privat untergebrachten Tiere sind einem niedergelassenen Tierarzt/Tierärztin vorzustellen. Sofern vorhanden, ist der Impfpass der Tiere dazu mitzubringen. Das Vorgehen und die Dauer der Quarantäne richten sich nach dem Impfstatus der einzelnen Tiere (siehe untenstehende Tabelle). Zunächst für alle Hunde und Katzen eine amtliche Quarantäne anzuordnen, die ausnahmsweise als Hausquarantäne durchgeführt werden darf. Das bedeutet, dass die Tiere während der Quarantänezeit keinen Umgang mit anderen Hunden oder Katzen haben dürfen. Katzen sind grundsätzlich in der Wohnung zu halten. Hunde dürfen nur in der Form ausgeführt werden, dass sie keinen Kontakt zu anderen Hunden und auch Menschen aufnehmen können, d.h. etwa spielen lassen mit anderen Hunden ist während der Quarantänezeit verboten. Das gilt auch für gemeinsame Spaziergänge mit anderen Hundehalter*innen.
Die Einhaltung der Quarantäne wird vom Veterinäramt stichprobenartig geprüft. Einzelheiten zur Durchführung der Quarantäne erhalten die Halter*innen schriftlich oder einen persönlichen Kontakt mit dem Veterinäramt.
Zudem müssen Hunde auch grundsätzlich angemeldet werden, entscheiden sich Geflüchtete dafür, dauerhaft in Bonn zu bleiben. Hier gilt eine vierwöchige Übergangsfrist.
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine flexible Übersetzung in bzw. aus Ukrainisch in Deutsch.
Ein Beispiel: Flyacts mit der kostenfreien Web-App ihres Startups QuatroLingo. Mit QuatroLingo können schnell und einfach passende Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen und Sprachlehrer*innen gefunden werden.