Die offene Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für das gelingende Aufwachsen von Kinder und Jugendlichen. Sowohl städtische Einrichtungen wie auch jene freier Träger sind Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche um dort ihre Freizeit sinnvoll und abwechslungsreich zu verbringen, kompetente Ansprechpartner zu haben und Gleichaltrige zu treffen. Nach gesetzlichen Regelungen von Bund (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) und Land sind die Kommunen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht angeboten und die hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden.
Damit die Träger ihren Aufgaben gerecht werden können, stellt die Stadt Bonn finanzielle Mittel zur Verfügung. Geregelt ist dies in den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn“. Diese regeln die Förderbedingungen und –verfahren für die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen durch die Stadt Bonn.
Nun hat der Rat der Stadt Bonn in seiner jüngsten Sitzung eine Anpassung dieser Richtlinien beschlossen. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler freier Träger wurde der Eigenanteil reduzierte. Statt der bislang geforderten 15 Prozent fallen für die Träger nun nur noch zehn Prozent Eigenanteil an. Damit erhöht sich der bereits im Haushalt 2024 berücksichtigte Posten von 3,9 Millionen Euro um rund 1,3 Millionen Euro, die überplanmäßig bereitgestellt werden.
„Mir ist es sehr wichtig, dass wir die Offene Jugendarbeit stärken. Angesichts unserer Haushaltssituation ist das nicht leicht. Wir sehen die Not der freien Träger und wollen ihnen entgegenkommen. Durch den herabgesetzten Eigenanteil können die finanziellen Belastungen reduziert werden. Unser Ziel ist es, auch bei der angespannten Bonner Finanzlage einen guten Mittelweg zu finden, damit der wichtige Beitrag der offenen Jugendarbeit für die Bonner Kinder und Jugendlichen gesichert ist und auch in Zukunft fortgeführt werden kann“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Die Richtlinien können hier (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.