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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Finanzielle Förderung der Jugendverbandsarbeit

Überblick

Die Bundesstadt Bonn erkennt den besonderen Stellenwert von Jugendverbänden als wichtigen Bestandteil der Jugendarbeit in Bonn an und fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände gemäß § 12 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII.

Die Förderung setzt sich aus einer Basisförderung und einer Zusatzförderung zusammen. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist der Nachweis von jugendverbandlichen Gruppenaktivitäten in Bonn. Hierunter werden Aktivitäten aus folgenden Bereichen verstanden:

  • Gruppenarbeit (zum Beispiel wöchentliche Gruppenstunden)
  • Kinder- und Jugenderholung und Fahrten (zum Beispiel Stadtranderholungen, Ferienfreizeiten, Ausflüge)
  • außerschulische Jugendbildung (zum Beispiel Thementage, Fortbildungen, Gedenkstättenfahrten),
  • Internationale Jugendarbeit (zum Beispiel Jugendbegegnungen),
  • Jugendkulturarbeit (zum Beispiel Kunstprojekte, Konzerte)
  • Partizipation (zum Beispiel Jugendsitzungen, Mitgliederversammlungen)
  • Leitungsrunden

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit dienen als Grundlage für die finanzielle Förderung.