Ein Planungsbüro hatte dafür im Auftrag der Stadt geeignete Streckenabschnitte identifiziert. Basis für das Gutachten war eine Zusammenstellung von Streckenabschnitten seitens der Stadt, die aufgrund akustischer Kriterien für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in Frage kommen. Dabei wählte die Stadt vor allem Strecken aus, an denen die Belastungen die Werte von 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht überschreiten. Weiteres Kriterium für die Benennung war eine hohe Anzahl von betroffenen Wohneinheiten, damit möglichst viele Menschen von einer Temporeduzierung profitieren.
Nach verwaltungsinterner Bewertung der Vorschläge, an der wegen der Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr auch die Stadtwerke Bonn (SWB) beteiligt waren, wurden fünf Straßenabschnitte ausgewählt, an denen in den nächsten Wochen Tempo 30 eingerichtet wird.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Viele Bonnerinnen und Bonner sind täglich Verkehrslärm ausgesetzt. Leider lässt sich dieser in unserer mobilen Gesellschaft nicht vollständig beseitigen. Mit der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde können wir aber die Belastung der Anwohnenden reduzieren, damit die Lebensqualität steigern und auch für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.“
Fünf Streckenabschnitte in allen vier Stadtbezirken
Ausgewählt wurden folgende Streckenabschnitte:
Stadtbezirk Bonn
- Kölnstraße zwischen Kaiser-Karl-Ring und Oxfordstraße
- Reuterstraße zwischen Bonner Talweg und Oskar-Walzel-Straße
Stadtbezirk Beuel
- Siegburger Straße zwischen Pützchens Chaussee und Am langen Graben
Stadtbezirk Bad Godesberg
- Aennchenplatz und Burgstraße bis Quellenstraße
Stadtbezirk Hardtberg
- Rochusstraße und Am Burgweiher zwischen Helmholztstraße und Im Mühlenfeld
Grundlage für das Vorgehen der Verwaltung ist ein Beschluss des Hauptausschusses vom 14. Dezember 2020 in Vertretung des Rates. Darin war die Verwaltung beauftragt worden, weitere Vorschläge für Straßenabschnitte zu erarbeiten, die sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 eignen. Dazu sollten für jeden Stadtbezirk ein Straßenabschnitt und für den Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt werden. Da es sich bei der Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, ist für die Umsetzung keine weitere Beschlussfassung durch die politischen Gremien notwendig.