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Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wird an verschiedenen Gefahrenstellen in der Stadt die Geschwindigkeit kontrolliert. Wöchentlich wird die Liste der geplanten mobilen Geschwindigkeitsmessungen veröffentlicht.
Die Stadt „blitzt“ nur an so genannten Gefahrenstellen. Dies sind zum einen die von der Unfallkommission festgelegten Unfallhäufungsstellen. Zum anderen gilt dies für Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dazu zählen Strecken und Orte, die vermehrt von Fußgängern, Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und Älteren genutzt werden. Außerdem gehören Baustellen sowie Stellen dazu, an denen überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden.
Die Stadt Bonn führt im ständigen Wechsel im Stadtgebiet mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen:
Die Stadt verfügt nach den rechtlichen Vorgaben über eine eingeschränkte Messbefugnis. Die Geschwindigkeitskontrollen dürfen also nicht an jeder beliebigen Stelle im Stadtgebiet durchgeführt werden, sondern nur an so genannten Gefahrenstellen. Gefahrenstellen sind zum einen die von der Unfallkommission festgelegten Unfallhäufungsstellen, zum anderen solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen
an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren frequentiert werden,
in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder
wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden.
Die einzelnen Messstellen werden in Abstimmung mit der städtischen Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eingerichtet.
Die Stadt führt mobile Geschwindigkeitskontrollen montags bis samstags in der Zeit von 6.30 bis 20.30 Uhr durch (in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus).
Es werden mehrere Messwagen gleichzeitig eingesetzt. Derzeit gibt es drei mobile Messwagen und fünf semistationäre Anlagen auf Anhängern. Alle Messanlagen sind geeicht und von der physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassen.
Hinzu kommen die mobilen Geschwindigkeitskontrollen, die die zuständigen Polizeibehörden im Stadtgebiet und auf Autobahnen mit eigenen Messverfahren durchführen. Weiterreichend als die Stadt verfügt die Polizei über eine uneingeschränkte Messbefugnis. Die Polizei kann daher auch an anderen Stellen messen, die nicht in der hier veröffentlichten Liste mit den städtischen Messstellen enthalten sind.
Aufgrund der bei den mobilen Messstellen beschriebenen rechtlichen Grundlagen betreibt die Stadt außerdem an den folgenden Messstellen stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen:
Bonn-Bad-Godesberger-Straßentunnel (B 9) Jeweils 2 Anlagen je Fahrtrichtung
Konrad-Adenauer-Damm 1 Anlage in Fahrtrichtung Derletalstraße
Ludwig-Erhard-Allee (Höhe Herbert-Wehner-Platz) 1 Anlage je Fahrtrichtung
Mainzer Straße (B 9/Brücke über die Eisenbahn zwischen Bonn-Bad Godesberg und Bonn-Mehlem) 1 Anlage je Fahrtrichtung
Reichsstraße (L 261/Fußgängerüberweg Höhe Ückesdorf) 1 Anlage je Fahrtrichtung