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Bundesstadt Bonn

Lärmaktionsplan

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet zu verbessern.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein Instrument der Lärmminderung, das von den Städten und Gemeinden als städtisches Gesamtkonzept entwickelt wird. Er hat das Ziel, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Außerdem sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus einer Lärmkartierung werden im Lärmaktionsplan entsprechende Maßnahmen entwickelt.

Lärmaktionsplanung in Bonn

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung zuständig. 2011 hat die Stadt Bonn daher ihren ersten Lärmaktionsplan (Lärmaktionsplan Runde 1) aufgestellt. Aktuell befindet sich die Lärmaktionsplanung in der vierten Runde.

Der Bonner Stadtrat hat am Dienstag, 12. November 2024, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Der Lärmaktionsplan der vierten Stufe zeigt auf, wie sich die Lärmsituation entwickelt hat und welche Maßnahmen geplant sind, um die Lage für Betroffene zu verbessern. Über die Finanzierung und Durchführung einzelner Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt wird der Rat später im Einzelnen entscheiden. Die Verwaltung wird den Plan innerhalb ihrer finanziellen und technischen Möglichkeiten umsetzen. 

Die Lärmkartierung der vierten Stufe zeigt weiterhin eine hohe Lärmbelastung insbesondere durch den Straßen- sowie Stadt- und Straßenbahnverkehr. Erste Erfolge der Lärmminderung werden deutlich, die aus der Umsetzung von Maßnahmen der vorherigen Stufen der Lärmaktionsplanung und der erheblichen Reduzierung des Eisenbahnlärms durch Umrüstung von Güterwagen resultieren. Zugleich wird ein weiterhin hoher Bedarf zur Minderung des Umgebungslärms in der Bundesstadt Bonn deutlich. Der LAP vierten Stufe der Stadt Bonn fokussiert sich auf die wesentlichen Belastungsschwerpunkte (Hot Spots) und zeigt prioritär für diese Bereiche Handlungsstrategien und Maßnahmenempfehlungen auf. 

Auch in dieser vierten Runde konnten sich die Menschen in Bonn auf verschiedenen Wegen einbringen, etwa online auf der Plattform  www.bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigte mit über 250 Rückläufen eine rege Beteiligung. Im Rahmen der zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens wurde der Lärmaktionsplan mit der Öffentlichkeit sowie mit Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Hier gab es insgesamt rund 150 Rückmeldungen. 

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach fünf Jahren überprüft und falls erforderlich überarbeitet.

Was kann jede*r tun?

Bei Lärm sind wir alle Betroffene und Verursachende zugleich. Daher kann jede/r von uns selbst aktiv Lärm vermeiden und so für Lärmentlastung bei unseren Mitmenschen sorgen. Rücksichtvolles, vorausschauendes Autofahren mindert den Straßenverkehrslärm, genau wie die Nutzung eines leiseren Fahrzeugs und leiserer Reifen. Oder lassen Sie das Auto am besten stehen, nehmen Bus und Bahn oder gehen kurze Strecken zu Fuß oder fahren mit dem Rad. So helfen auch Sie mit, Umgebungslärm zu reduzieren. 

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