Wahlbenachrichtigungen werden bis 2. Februar zugestellt
Bis spätestens 2. Februar werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Damit informiert das Wahlamt die Bürger*innen darüber, dass sie in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen wurden und wahlberechtigt sind. Wählen dürfen aber alle Wahlberechtigten, auch ohne Wahlbenachrichtigung, wenn sie sich ausweisen können. In einigen Fällen kann es sein, dass Wahlberechtigte keine Benachrichtigung erhalten, zum Beispiel, weil ein Briefkasten fehlt oder ein vorhandener Briefkasten nicht beschriftet ist und die Wahlbenachrichtigung somit nicht zugestellt werden kann.
Wer bis zum 2. Februar noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, das Wählerverzeichnis in einem der vier Wahlbüros in den Stadtbezirken einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Stimmzettel stehen voraussichtlich ab 8. Februar in den Wahlbüros zur Verfügung
In jedem Stadtbezirk gibt es ein Wahlbüro:
- Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle
- Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3
- Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65
- Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1
Voraussichtlich ab Samstag, 8. Februar, stehen dort die Stimmzettel zur Verfügung. Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl hat das Wahlamt die Öffnungszeiten der Wahlbüros ausgeweitet und steht den Bürger*innen auch an zwei Samstagen vor Ort zur Verfügung:
- Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 14. Februar, von 8 bis 13 Uhr
Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr - Samstag, 8. Februar, von 9 bis 13 Uhr
Samstag, 15. Februar, von 9 bis 13 Uhr
Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen Bürger*innen offen.
Wegen verkürzter Fristen: Wahlamt empfiehlt Urnenwahl
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 ist die Frist für den Versand und Rücklauf von Briefwahlunterlagen mit nur 14 Tagen deutlich knapper bemessen als sonst. Das Wahlamt der Stadt Bonn hat sich deswegen der Empfehlung der Bundeswahlleitung angeschlossen und rät den Wahlberechtigten, wenn möglich die Urnenwahl am Sonntag, 23. Februar, zu nutzen. Hier kann garantiert werden, dass die abgegebene Stimme am Wahlabend in der Auszählung berücksichtig wird.
„Briefwahl vor Ort“ im Wahlbüro bietet sichere Alternative
Alternativ ist vorab – voraussichtlich ab Samstag, 8. Februar – auch die „Briefwahl vor Ort“ in einem der vier Wahlbüros in den Stadtbezirken eine gute Möglichkeit, sicher zu gehen, dass die Stimme gezählt wird. Die Briefwahlunterlagen werden hier unmittelbar vor Ort ausgestellt und wer möchte, kann sie direkt ausfüllen und in die Urne – die rechtlich ein Briefkasten ist – einwerfen. Das Wahlamt übernimmt den Transport ins Stadthaus, wo die Briefwahlunterlagen dem entsprechenden Briefwahlbezirk zugeordnet und dort am Wahlabend ausgezählt werden.
Wenn notwendig, Briefwahl so früh wie möglich beantragen
Auf die Versandzeiten durch die Postunternehmen hat das Wahlamt keinen Einfluss und kann somit aufgrund der knappen Frist nicht garantieren, dass alle verschickten Briefwahlunterlagen kurzfristig ankommen und damit ausreichend Zeit für die Rücksendung bleibt – vor allem wenn die Unterlagen erst kurz vor dem Wahltermin beantragt werden. Daher gilt: Wer die Briefwahl dennoch nutzen muss, sollte die Unterlagen so früh wie möglich beantragen und schnellstmöglich zurücksenden.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Dieser kann ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch online möglich ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an wahlenbonnde zu beantragen.
177 Wahlräume und 65 Briefwahlvorstände
Das Bonner Stadtgebiet ist in 177 Stimmbezirke eingeteilt. Wer am Wahlsonntag per Urnenwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte sich vorab über den genauen Standort seines Wahlraums informieren. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Der Anteil der Briefwählenden war in den vergangenen Jahren stets sehr hoch. Bei der vergangenen Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen im Jahr 2021 gaben sogar rund 52 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme per Brief ab. Bei der Europawahl 2024 waren es rund 39 Prozent. Das Wahlamt ist erneut auf einen hohen Briefwahl-Anteil eingestellt und hat 65 Briefwahlvorstände eingerichtet.
2.500 Wahlhelfende im Einsatz
Insgesamt werden am Wahltag rund 2.500 Wahlhelfende im Einsatz sein. Es haben sich bereits ausreichend Freiwillige gemeldet, so dass aktuell keine Ehrenamtlichen mehr für die Bundestagswahl gesucht werden. „Über das breite Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Bonn bei der anstehenden Wahl freuen wir uns als Wahlamt sehr“, sagt Wahlamtsleiter Dieter Schubert. „Wir wissen, dass dies nicht in allen Städten der Fall ist und es grundsätzlich immer schwieriger wird, Menschen für dieses wichtige Ehrenamt zu gewinnen. Auch wenn wir für die Bundestagswahl aktuell keine Helfenden mehr benötigen, freuen wir uns weiterhin über jede Anfrage. Denn im September stehen mit der Kommunalwahl und einer möglichen Stichwahl bereits die nächsten Abstimmungen an“, so Schubert. Interessierte können sich über ein Online-Formular unter www.bonn.de/wahlhelfende (Öffnet in einem neuen Tab) melden.
Informationen im Internet und Kontakt
Informationen rund um die Wahl gibt es unter www.bonn.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab). Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an wahlenbonnde erreichbar.
Zahlen und Fakten zur Bundestagswahl in Bonn
Kreiswahlleiter: Stadtdirektor Wolfgang Fuchs
Wahlkreis: Die Bundestadt Bonn bildet zur Bundestagswahl den „Wahlkreis 95 Bonn“ von insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet.
Stimmbezirke: Das Bonner Stadtgebiet ist in 177 Stimmbezirke sowie 65 Briefwahlbezirke eingeteilt.
Wahlhelfende: 2.500 Ehrenamtliche sorgen am Wahlsonntag für einen reibungslosen Ablauf.
Wahlberechtigte: Am Stichtag, 12. Januar 2025, waren 225.779 Menschen in das Bonner Wählerverzeichnis eingetragen. Durch Anträge von im Ausland lebenden Deutschen kann die Zahl noch steigen. Geringfügige Änderungen gibt es außerdem zum Beispiel durch Sterbefälle oder Einbürgerungen.
Erstwählende: Rund 10.000 Personen gehören in Bonn zur Gruppe der Erstwählenden.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Auch Deutsche im Ausland dürfen wählen, wenn sie vorab einen entsprechenden Antrag stellen.
Erst- und Zweitstimme: Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird per Direktwahl der oder die Wahlkreisabgeordnete gewählt (Bonner Direktmandat). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Wer steht zur Wahl? Das steht noch nicht abschließend fest. Parteien, politische Vereinigungen und Einzelbewerbende haben bis zum 20. Januar Zeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Diese müssen dann rechtlich geprüft und am 24. Januar durch den Wahlausschuss zugelassen werden.
Wahlperiode: Der Deutsche Bundestag wird für vier Jahre gewählt.
Wahlbeteiligung: Bei Bundestagswahlen ist die Wahlbeteiligung erfahrungsgemäß höher als bei sonstigen Wahlen. In Bonn lag die Beteiligung im Jahr 2017 bei 79,3 Prozent und 2021 bei 80,6 Prozent (bundesweit: 2017 bei 76,2 Prozent und 2021 bei 76,7 Prozent).