Ziel ist eine quartiersweise Umsetzung von Parkraumregelungen, insbesondere die Einführung von Bewohnerparkzonen oder Parkgebühren mit Sonderregelungen für Bewohner*innen, um den Parkdruck für die Anwohner*innen sowie Parksuchverkehre zu reduzieren. Freiwerdende Flächen sollen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke genutzt werden. So sollen die Quartiere vitalisiert werden und unter Beteiligung der Bonnerinnen und Bonner mehr Lebensqualität in den Vierteln entstehen.
Eine Vorlage für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat die Stadtverwaltung am Mittwoch, 5. Januar 2022, veröffentlicht. Die Vorlage wird in den zuständigen Fachausschüssen sowie in den vier Bezirksvertretungen beraten und soll anschließend dem Rat der Stadt Bonn zum Beschluss vorgelegt werden.
OB Dörner: „Umgang mit dem ruhenden Verkehr als zentraler Baustein der Mobilitätswende“
„Im Sinne der Verkehrswende möchten wir den vorhandenen Straßenraum gerechter verteilen. Dafür ist die Parkraumstrategie ein wichtiger Hebel. Über Parkraumregelungen werden innerstädtische Verkehre und der in den Stadtvierteln bestehende Parkdruck verringert“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Dafür sollen verstärkt Maßnahmen zugunsten von Bewohner*innen umgesetzt und eine Bewirtschaftung für eine zeitliche Begrenzung auswärtiger Verkehre eingeführt werden. Damit können wir Straßen wieder zu Begegnungsräumen für Menschen machen, mit Sitzgelegenheiten, Begrünung, Infoständen, Platz für Gastronomie, für Kinder zum Spielen, und für Kunst und Kultur im Quartier.“
Um den Umweltverbund zu stärken, sollen nachhaltige Mobilitätsangebote ausgebaut werden. Es sollen Vorschläge für Fahrrad- und Sharing-Flächen gemacht werden, ebenso wie für bessere Bedingungen des Radverkehrs und eine Beschleunigung des Öffentlichen Nahverkehrs. Dazu gehört auch, dass Carsharing zeitnah im gesamten Stadtgebiet ausgeweitet wird. Für den Fußverkehr sollen Mindestbreiten auf Gehwegen wieder hergestellt werden: Dort, wo es baulich möglich ist, sollen Gehwege mindestens mit einer Breite von 1,50 Metern für Fußgänger*innen nutzbar sein, in besonders stark frequentierten Bereichen 1,80 Meter, damit auch Menschen, die mit einem Kinderwagen, einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe unterwegs sind, genug Platz haben.
Quartiersweise Umsetzung der Strategie
Die gesamtstädtische Parkraumstrategie wird auf dem bereits auf dem Venusberg umgesetzten Konzept sowie den in Planung befindlichen Vorgehensweisen für Nordstadt, Südstadt/Weststadt und Hochkreuz/Plittersdorf aufbauen. „Die Gebiete, in denen Parkraumregelungen geschaffen oder geändert werden sollen, werden wir schrittweise untersuchen, Vorschläge entwickeln, die Ergebnisse vorstellen und mit den Bürger*innen diskutieren“, erläutert Stadtbaurat Helmut Wiesner. „Daran anschließend sollen die politischen Gremien die entsprechenden Beschlüsse für die Umsetzung fassen.“ Für diesen Prozess wurde von der Stadtverwaltung ein Priorisierungsvorschlag erarbeitet.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Instrumente
Grundsätzlich dürfen bei Parkzonen für Bewohner*innen bis zu 50 Prozent der Parkplätze am Tag und bis zu 75 Prozent in der Nacht für Anwohnende reserviert werden. Möglich sind ebenso eine Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten oder eine Parkscheibenregelung, hier auch wieder jeweils mit Befreiungsmöglichkeiten für Bewohner*innen.
Welche Regelung im Detail je Quartier/Straße zum Tragen kommt, wird in den jeweiligen Konzepten, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten, erarbeitet.
Die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung sowie das bereits bestehende System des Handyparkens sollen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es wird außerdem eine Verlagerung von Parkvorgängen in bereits vorhandene Tief- bzw. Parkgaragen angestrebt. In allen Quartieren soll es ausreichend Stellplätze für Menschen mit Behinderung geben. Für Pflegedienste, Handwerker*innen und Lieferverkehre sollen Ausnahmegenehmigungen zu angemessenen Konditionen angeboten werden.
Grundsätzlich soll das Abstellen der Autos im öffentlichen Raum in Zukunft mehr nutzerfinanziert sein und weniger stark durch die Allgemeinheit getragen werden. Dabei sollen soziale Aspekte berücksichtigt werden. Sobald die rechtlichen Grundlagen seitens des Landes NRW geschaffen wurden, wird die Verwaltung daher den politischen Gremien eine Änderung der Gebühren für das Bewohnerparken vorlegen, mit dem Ziel Parkplätze im öffentlichen Raum zukünftig möglichst kostendeckend betreiben zu können. Die Unterhaltungskosten eines Parkplatzes liegen derzeit bei einer Größenordnung von einem Euro pro Tag.
Um die städtische Parkraumstrategie zukünftig konsequent umzusetzen, soll die Einhaltung der einzuführenden Parkregelungen effektiv kontrolliert werden. Mit den durch die Parkraumbewirtschaftung erzielten Einnahmen sollen einerseits die Personalkosten für die Kontrolle der neuen Parkregelungen gedeckt werden sowie der Ausbau umweltfreundlicher Mobilitätsangebote in den Quartieren refinanziert werden.
Die Vorlage für die politischen Gremien gibt es hier (Öffnet in einem neuen Tab).