Die Gebührenzone 2 im Stadtbezirk Bonn wird mit der Zone 1 zusammengefasst, da dort der Raum für Parkplätze ebenfalls stark begrenzt ist. Künftig wird täglich zwischen 8 und 20 Uhr eine Gebühr von zwei Euro pro angefangener halber Stunde gelten.
In der Gebührenzone 2 der Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel wird montags bis samstags ab 8 Uhr eine Gebühr von 1,50 Euro je angefangener halber Stunde erhoben. In Lieferbuchten in den Zonen 1 und 2 wird generell rund um die Uhr ein Parkverbot gelten, damit die Zonen grundsätzlich für Anlieferungen frei bleiben.
Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3. Dort und außerhalb der Zonen 1 und 2 wird die Parkgebühr montags bis samstags ab 7 Uhr einen Euro je angefangener halber Stunde kosten.
Das Tagesticket auf dem Venusberg bzw. in den Straßen Robert-Koch-Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg, Waldauweg und Don-Bosco-Straße wird zwölf Euro kosten. Tagestickets werden in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten. Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens („Brötchentaste“) entfällt.
Die derzeit geltende Regelung für das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen wird bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Um E-Autos gegenüber Verbrennern attraktiver zu machen, ist die Regelung ab 2023 neben diversen E-mobilitätsbezogenen Förderprogrammen, Steuererleichterungen und der CO2-Bepreisung nicht zusätzlich notwendig. E-Fahrzeuge dürfen aber weiterhin während des Ladevorgangs kostenlos parken.
Bei neuen Parkautomaten soll neben der Barzahlung auch digitales Bezahlen oder und Zahlungen mit EC- bzw. Kreditkarte möglich sein.
Eine Übersicht über das Straßenverzeichnis mit den aktuell geltenden Zonen gibt es online hier (Öffnet in einem neuen Tab).