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Bundesstadt Bonn

Wahlamt empfiehlt persönliche Stimmabgabe im Wahlraum

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 ist die Frist für den Versand und Rücklauf von Briefwahlunterlagen mit nur 14 Tagen deutlich knapper als sonst. Das Wahlamt der Stadt Bonn schließt sich deswegen der Empfehlung der Bundeswahlleitung an und rät den Wahlberechtigten, ihre Stimmen möglichst persönlich im Wahlraum abzugeben.

Der vorgezogene Wahltermin, nach jetzigem Stand am 23. Februar 2025, stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar. Die Zeit für die Vorbereitung und Organisation dieser Wahl ist knapp bemessen: Parteien, politische Vereinigungen und Einzelbewerbende haben voraussichtlich bis zum 20. Januar 2025 Zeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Diese müssen dann rechtlich geprüft und durch die Wahlausschüsse zugelassen werden. Bei Ablehnung haben die Betroffenen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Erst danach können die Stimmzettel fertiggestellt und gedruckt werden. 

Das Wahlamt rechnet damit, dass die Stimmzettel ab 8. Februar 2025 zur Verfügung stehen und der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen kann. Damit bleibt nur eine Frist von 14 Tagen für den Versand und den Rücklauf der Unterlagen – eine zeitliche und logistische Herausforderung für das Wahlamt, die Wählenden und die Postunternehmen. 

Deshalb bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, wo immer es möglich ist, von der Urnenwahl am Wahltag selbst Gebrauch zu machen. Hier kann garantiert werden, dass die abgegebene Stimme am Wahlabend in der Auszählung berücksichtig wird. 

Alternativ ist vorab auch die „Briefwahl vor Ort“ in einem der vier Wahlbüros in den Stadtbezirken eine gute Möglichkeit, sicher zu gehen, dass die Stimme gezählt wird. Nach jetziger Planung sollen die Wahlbüros ab Samstag, 8. Februar 2025, öffnen. Die Briefwahlunterlagen werden hier unmittelbar vor Ort ausgestellt und wer möchte, kann sie direkt ausfüllen und in die Urne – die rechtlich ein Briefkasten ist – einwerfen. Das Wahlamt übernimmt den Transport ins Stadthaus, wo die Briefwahlunterlagen dem entsprechenden Briefwahlbezirk zugeordnet und dort am Wahlabend ausgezählt werden. 

Auf die Versandzeiten durch die Postunternehmen hat das Wahlamt keinen Einfluss und kann somit aufgrund der knappen Frist nicht garantieren, dass alle verschickten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen – vor allem wenn die Unterlagen erst kurz vor dem Wahltermin beantragt werden. Daher gilt: Wer die Briefwahl dennoch nutzen muss, sollte die Unterlagen so früh wie möglich beantragen. 

Unter  www.bonn.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht die Stadt fortlaufend aktualisierte Informationen rund um die Bundestagswahl.