Überblick
Am Sonntag, 23. Februar 2025, soll die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden.
Schon jetzt können im Ausland lebende Deutsche einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Vorgehen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Wahlberechtigung, für die es unterschiedliche Formulare und Versandvorgaben gibt.
Frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag (Anlage 2) können Sie, sofern Sie zuletzt in Bonn gemeldet waren, postalisch oder als Scan bzw. Foto E-Mail oder per Fax dem Wahlamt Bonn senden:
Bundesstadt Bonn
Wahlamt
Berliner Platz 2
D-53111 Bonn
E-Mail wahlenbonnde
Telefax +49 228 779619684
Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Vorgabe der Bundeswahlleiterin:
Der Antrag (Anlage 2a) muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte senden Sie dieses korrekt ausgefüllte Formular auf dem Postweg an:
Bundesstadt Bonn
Wahlamt
Berliner Platz 2
D-53111 Bonn
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden können. ist bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich ab dem 8. Februar 2025 möglich.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie eventuell den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes nutzen können, müssen Sie bitte vorher mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung absprechen.
Die jeweiligen Anträge – erstellt von der Bundeswahlleiterin - zur Bundestagswahl 2025 finden Sie als ausfüllbare PDFs unter dem Reiter "Formulare und Links".
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Servicetelefon Wahlen | 0228 772255 | wahlenbonnde |
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- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Verwaltungsangelegenheiten, Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht
Deutsche im Ausland – Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Formulare und Links
Formulare
- Antrag (Anlage 2) auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (Öffnet in einem neuen Tab)© Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt
- Antrag (Anlage 2a) auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (Öffnet in einem neuen Tab)© Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt