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Bundesstadt Bonn

Thema Fahrradstraßen: Keine Maßnahmen der Kommunalaufsicht

In Zusammenhang mit der Markierung von Fahrradstraßen war bei der Bezirksregierung Köln im September 2024 ein als „Dienstaufsichtsbeschwerde“ betiteltes Schreiben einer Stadtratsfraktion eingegangen. Seit Dienstag, 10. Dezember 2024, liegt die Antwort der Bezirksregierung vor. Sie sieht keinen Anlass und auch keine Handhabe, kommunalaufsichtlich einzuschreiten.

Die Bezirksregierung führt in ihrer Antwort aus, dass entgegen der Annahme der Stadtratsfraktion keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen direkt gewählte Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte möglich sei. Die Beschwerde werde daher als Sachaufsichtsbeschwerde gewertet.

Keinen Rechtsverstoß erkennen kann die Bezirksregierung beim Vorgehen der Stadt im Nachgang zum Beschluss zur Fahrradstraße „Auf den Steinen“. Das zuständige Fachdezernat der Bezirksregierung habe bestätigt, „dass eine wie von der Stadt Bonn vorgenommene provisorische Demarkierung zunächst nicht zu beanstanden ist“. Das Verwaltungsgericht Köln habe in einem entsprechenden Beschluss zu erkennen gegeben, „dass die Stadt Bonn unter Beachtung der im Beschluss genannten Ermessensausübung durchaus Fahrradstraßen anordnen kann". Es entspreche der gängigen Verwaltungspraxis, die gerügten Verkehrszeichen zunächst provisorisch zu demarkieren. Die Haltung der Bundesstadt Bonn sei überdies auch durch einen weiteren Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt worden.

Im Hinblick auf die Information des Rates stellt die Bezirksregierung fest, dass der Rat über die Bedenken der Bezirksregierung und der Polizei zu dem in Bonn verwendeten Markierungsstandard hätte informiert werden müssen und die Aussage, es habe eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung hierüber gegeben, fehlerhaft sei. Letzteres sei durch Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Stadtbaurat Helmut Wiesner in der Ratssitzung vom 29. August 2024 bereits eingeräumt worden. Zum Beschluss des Bonner Verwaltungsvorstandes als Reaktion auf diesen Fehler, eine Überprüfung und Optimierung der Prozesse im Bereich Mobilität/Verkehr durchzuführen, führt die Bezirksregierung aus: „Aus hiesiger Sicht erscheinen die seitens der Stadt Bonn dargelegten Maßnahmen als Konsequenz des eingeräumten Fehlers nachvollziehbar und dazu geeignet, ähnliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Rat zukünftig zu vermeiden.“

Oberbürgermeisterin Katja Dörner erklärt zu dem Schreiben der Bezirksregierung: „Die Bezirksregierung hat mit ihrem Schreiben bei der Einordnung der Vorgänge für Klarheit gesorgt und einer unverhältnismäßigen Skandalisierung der Vorgänge um die Fahrradstraßen die Grundlage entzogen. Klar ist: Es gibt keinen Anlass für ein Einschreiten der Kommunalaufsicht. Wir nehmen den Hinweis im Hinblick auf die Unterrichtung des Rates sehr ernst und werden ihn in den bereits beschlossenen Prozess der Überprüfung unserer Abläufe einfließen lassen. Ich freue mich, dass die Bezirksregierung anerkennt, dass wir als Folge aus einem Versäumnis bereits geeignete Konsequenzen gezogen haben“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner abschließend.