So soll in Zukunft in beengten Straßen und intensiv genutzten Bereichen das Abstellen geregelt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 12. Dezember 2024 gefasst. Solche Flächen wird es nach Bedarf beispielsweise im Bereich des Hauptbahnhofs, des Busbahnhofs oder des Bertha-von-Suttner-Platzes geben. Hintergrund sind unter anderem zahlreiche Beschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter.
Im Zuge der Beschilderung und Markierung einer Parkfläche wird um den jeweiligen Standort herum ein Bereich definiert, in dem die Leihräder und E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Die Anbieter der Verleihsysteme werden über diese Zonen informiert und müssen sicherstellen, dass die Regelungen den Nutzenden gegenüber kommuniziert werden.
Ein Fremdparken soll durch geeignete Maßnahmen – wie z.B. das Aufstellen von Pollern – verhindert werden.