In seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 hat er den Bebauungsplan Nr. 6820-2 für das Projekt „R(h)einwohnen“ am Landgrabenweg als Satzung beschlossen. Auf Teilflächen eines bestehenden Gartenmarktbetriebes wird die „M & LP R(h)einwohnen GmbH & Co.KG“ aus Köln eine Mischung aus gefördertem Wohnen, freifinanziertem Wohnen, Seniorenwohnen, Kita, Gastronomie (Bäckerei und Quartierscafé), Büro und Boardinghaus errichten. Insgesamt sind knapp 200 Wohneinheiten geplant, zusätzlich werden im Boardinghouse ca. 100 Boardingzimmer angeboten. Der vorhandene Gartenmarkt wird zum Teil abgerissen und neu gebaut, die Größe der Verkaufsfläche ändert sich dabei nicht. Die Stellplätze und die Zufahrt zum Gartenmarkt werden neu geordnet.
Das Areal ist rund 25.000 Quadratmeter groß und befindet sich zwischen Landgrabenweg, Himmerichweg, rechtsrheinischer Bahnstrecke und den Bürogebäuden der Deutschen Telekom. Der geförderte Wohnraum erreicht eine Quote von mindestens 40 Prozent der Wohn-Bruttogrundfläche, davon mindestens die Hälfte im Förderweg A. Das Vorhaben R(h)einwohnen sieht konkret ca. 45 Prozent Anteil geförderten Wohnungsbau vor. Die Kita wird über das Mietmodell realisiert, bei der die Vorhabenträgerin die Kita errichtet und an einen anerkannten Träger der Jugendhilfe vermietet.
Das Quartier wird größtenteils oberirdisch autoarm geplant. Bis auf eine kleine Stichstraße zur Erschließung des Gartenmarktes, zur Andienung einer Bäckerei/Café und zur Abwicklung des ausfahrenden Verkehrs aus der Tiefgarage wird das Gebiet nur für Müll- und Rettungsfahrzeuge sowie Anlieferungsvorgänge zugänglich sein. Oberirdische Stellplätze sind auf die Stellplätze des Gartenmarktes, Stellplätze zur Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der Kita sowie einige Stellplätze für Besuchende reduziert und nur im südlichen Bereich in Richtung Landgrabenweg angeordnet.
Der sonstige ruhende Verkehr wird in der geplanten Tiefgarage abgewickelt, welche durch eine direkte Zufahrt vom Landgrabenweg und eine Ausfahrt in die geplante Stichstraße erschlossen ist. Die Tiefgarage beinhaltet neben den Kfz-Stellplätzen auch Car-Sharing-Stellplätze sowie einen Großteil der Fahrradabstellplätze. Für einige Gebäude besteht ein direkter Zugang zur Tiefgarage, für Bewohnende der anderen Gebäude besteht die Möglichkeit über einen gesonderten zentralen Zugang die Tiefgarage barrierefrei zu erreichen.