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Vor allem in der warmen Jahreszeit wird gerne und viel gegrillt. Ob zu Haus, im Park oder am Rhein. Grillen ist in Bonn zwar grundsätzlich erlaubt, aber es gibt einige Ausnahmen. Untersagt ist Grillen auf folgenden Flächen:
- In allen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (etwa die Siegmündung nördlich der Friedrich-Ebert-Brücke),
- auf allen öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen,
- auf den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen,
- in Zieranlagen: Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten, Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue,
- im Baumschulwäldchen (Weststadt),
- im Bürgerpark Oberkassel,
- im Park am Ortsteilzentrum Dottendorf,
- Apfelallee (Venusberg),
- Am Hölder (Röttgen),
- Panoramapark (Rüngsdorf),
- im Redoutenpark und im Stadtpark Bad Godesberg,
- im Drachensteinpark (Mehlem).
Grillplätze in der Rheinaue
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