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Bundesstadt Bonn

Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße

Das circa 0,9 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Castell, zwischen Arminiusstraße, der Wohnbebauung am Gallierweg und der Bebauungsplangrenze des Bebauungsplans Nr. 7724-90.

Das ist geplant

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA - plant auf Grundlage eines aus einem städtebaulichen Wettbewerb entstandenen Masterplans die Erneuerung der dortigen Siedlung. Dabei wird neben zusätzlichem Wohnraum die Schaffung einer Kindertagesstätte sowie einer zentralen Mobilitätsstation geplant.

Für den nördlichen Teil ist ein neuer Bebauungsplan auf Grund von neu zu schaffendem Planungsrecht erforderlich. Dieser umfasst die Kindertagesstätte und zusätzlich entstehende Wohngebäude.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Bezirksvertretung Bonn hat am 4. Februar 2025 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Castell die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Bürgerbeteiligungsveranstaltung am Donnerstag, 13. März 2025

Die Planung wird in einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung am Donnerstag, 13. März 2025, zwischen 16:30 und 20 Uhr im Pfarrsaal St. Joseph, Kaiser-Karl-Ring 2/Ecke Graurheindorfer Straße, vorgestellt. In der Veranstaltung haben alle interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren sowie Anregungen und Meinungsäußerungen abzugeben.

Im angegeben Zeitraum stehen stehen für Rückfragen und Erläuterung der ausgestellten Pläne Mitarbeitende der Stadtverwaltung sowie externe Fachleute des Vorhabenträgers zur Verfügung. Impulsvorträge finden um 17 und 19 Uhr statt.

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 13. bis einschließlich 28. März 2025

Der Planentwurf wird einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Stadthaus Bonn, Kundencenter Geodaten (Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B) öffentlich ausgelegt und kann in einem Zeitraum von zwei Wochen vom 13. bis einschließlich 28. März 2025, Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit, zu der Planung Stellung zu nehmen.

Plankonzept und zeichnerische Darstellung

Herr Markus Walter