Überblick
Die Aufstellung von Bebauungsplänen gehört nach dem Baugesetzbuch zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Mit diesem Instrument der Stadtplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorbereitet und festgelegt.
In der Abteilung Bezirks- und Ortsteilplanung werden Bebauungsplanvorentwürfe erarbeitet, die dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für einen Zeitraum von zwei Wochen hängen die Pläne im Stadthaus und in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen. Die Bürgerinnen und Bürger haben in dieser frühen Konzeptphase Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern.
Nach Auswertung der eingegangenen Meinungsäußerungen und einer Überarbeitung der Planung wird in der Abteilung Planungsrecht der Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der gemäß § 3 (2) BauGB für den Zeitraum eines Monats veröffentlicht wird. Während der Veröffentlichung können die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken abgeben, über die dann im Verfahren zum Satzungsbeschluss durch den Rat der Bundeststadt Bonn entschieden wird. Mit der finalen Veröffentlichung wird der Bebauungsplan rechtskräftig und dadurch zum 'Ortsrecht'.