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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Neubau und Modernisierung von Alten- oder Pflegeheimen

Überblick

Bei einem Neubau oder einer Modernisierung eines Alten- oder Pflegeheimes sollten sich die Betreiber oder Investoren vorab mit der Kommune in Verbindung setzten, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln (Pflegewohngeld) gefördert werden soll.
Die Kommunen unterstützen und beraten zu dem geplanten Vorhaben insbesondere bei folgenden Punkten:

  • Information zu den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen
  • Abstimmung zu dem geplanten Standort sowie der Platzzahl der Einrichtung
  • Abstimmung zu den Vorentwürfen und Betreuungskonzepten

Die Kommune koordiniert zudem den Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland.

Eine Kontaktaufnahme wird auch empfohlen, wenn keine öffentlichen Mittel beantragt werden oder es ich um eine Tages-/Kurzzeitpflegeeinrichtung oder um eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung handelt, damit eine Beratung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW erfolgen kann.

Weitere Informationen zu den vorhandenen Pflegeangeboten und den Planungen können Sie dem Pflegeplan der Stadt Bonn entnehmen.