Überblick
Wir fertigen für Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentumsnachweis) an.
Eigentumsangaben nur bei berechtigtem Interesse
Entgegen der für jeden frei zu erwerbenden Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch Flurkarte), sind die Eigentumsangaben des Liegenschaftskatasters aus Datenschutzgründen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erhältlich.
Das berechtigte Interesse ist dem Amt für Bodenmanagement und Geoinformation darzulegen und ist aufgrund der schützenswerten personenbezogenen Eigentumsangaben eher restriktiv zu bewerten. So reicht ein bloßes Kaufinteresse an einem beliebigen Grundstück nicht aus, um beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin zu erfahren.
Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei nachbarrechtlichen Belangen vor.
Zulässig ist die Auskunft immer für Grundstückseigentümer bzw. Grundstückeigentümerinnen und Erbbauberechtigte, sofern das eigene Grundstück betroffen ist, sowie generell für Notariate.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden, wir beraten sie gerne.