Überblick
Zweckmäßige oder notwendige Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke beziehungsweise Grundstücke zu einer Einheit. Die Flurstücksverschmelzung erfolgt bei der Katasterbehörde, die Grundstücksvereinigung wird zur weiteren Bearbeitung an das Grundbuchamt abgegeben.