Überblick
Wer ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands veräußert, ist nach dem Gesetz verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich der Zulassungssstelle mitzuteilen, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dazu kann der Verkäufer beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag dokumentiert ist, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II an den Erwerber übergeben wurden. Außerdem müssen der vollständige Name der erwerbenden Person und ihre Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente muss von der Erwerberin beziehungsweise vom Erwerber quittiert sein.
Die Verkaufsmitteilung steht als Online-Formular im Bereich "Formulare und Links" zur Verfügung.
Der Erwerber oder die Erwerberin benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) - sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges diese Untersuchung bereits fällig war.