Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Veräußerung eines Fahrzeuges

Überblick

Wer ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands veräußert, ist nach dem Gesetz verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich der Zulassungssstelle mitzuteilen, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dazu kann der Verkäufer beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag dokumentiert ist, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II an den Erwerber übergeben wurden. Außerdem müssen der vollständige Name der erwerbenden Person und ihre Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente muss von der Erwerberin beziehungsweise vom Erwerber quittiert sein. Wir haben Ihnen unten eine solche Veräußerungsanzeige zum Download vorbereitet.

Der Erwerber oder die Erwerberin benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) - sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges diese Untersuchung bereits fällig war.