Überblick
Mit dem Online-Formular unter "Formulare und Links" können Sie eine Ordnungswidrigkeit außerhalb des Straßenverkehrs (zum Beispiel Lärmbelästigung, illegale Abfallentsorgung, nicht angeleinter Hund) anzeigen. Es können nur konkrete in der Vergangenheit bereits begangene Verstöße sanktioniert werden. Präventive Maßnahmen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht durchgesetzt werden.
Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit (zum Beispiel Parkverstöße) melden wollen, können Sie dies unter "Parkverstoß anzeigen". Den Link hierzu finden Sie unter "Formulare und Links".
Es kann nur derjenige eine Anzeige erstatten, der die Ordnungswidrigkeit beobachtet beziehungsweise festgestellt hat. Aus der Anzeige müssen die Örtlichkeit, der Tattag sowie die Tatuhrzeit ersichtlich sein. Die Angaben "regelmäßig", "immer" beziehungsweise "jeder Tag" sind zu unbestimmt.
Bußgeldverfahren gegen unbekannte Personen ohne weitere Ansatzpunkte können nicht durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige als Zeuge oder Zeugin mit Ihrer Anschrift im Bußgeldbescheid namentlich genannt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Sollten Sie eine Überprüfung Ihrer Angelegenheit vor Ort wünschen, so können Sie sich an die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes unter der Telefonnummer 0228 - 77 33 33 wenden. Die Leitstelle ist von montags bis freitags zwischen 7 und 1 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags zwischen 10 und 1 Uhr telefonisch zu erreichen.
Außerhalb dieser Zeiten ist in dringenden Fällen die Polizei Bonn unter 0228 - 15-0 erreichbar.