Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Allerdings gilt er nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie gewerbliche Objekte.
Die Erstellung des Mietspiegels 2024 dauert an
Die Erstellung des Bonner Mietspiegels unter Federführung des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation der Stadt Bonn dauert an.
Nachdem im Herbst 2023 die Datenerhebung begonnen hatte, konnte diese Erhebungsphase im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden. Im Anschluss beauftragte die Stadtverwaltung für die Berechnung des Mietspiegels ein externes Büro. Dessen mittlerweile vorliegendes Modell zur Berechnung der ortsübliche Vergleichsmiete hat bisher unter den im Arbeitskreis beteiligten Verbänden nicht zu einem Konsens geführt.
Aufgrund des äußerst komplexen Sachverhaltes werden nun weitere Abstimmungen und Gespräche unter den Verbänden, der Stadt und dem externen Büro stattfinden. Aus diesem Grund verzögert sich die Veröffentlichung des Mietspiegels 2024.
Sollte zeitnah eine Einigung zum Mietspiegelmodell erzielt werden können, so könnte der Mietspiegel zum 1. Dezember 2024 in Kraft treten.
Mietspiegel und Vergleichsmiete-Rechner 2020 und 2022
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den qualifizierten Bonner Mietspiegel 2020 am 1. September 2020 beschlossen. Er ist auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in Bonn entstanden und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er ist qualifiziert im Sinne des § 558d BGB und ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in der Bundesstadt Bonn.
Der qualifizierte Mietspiegel aus dem Jahr 2020 wurde nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst. Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2022 der qualifizierten Fortschreibung des Mietspiegels 2020 mit Gültigkeit ab dem 30. Juni 2022 zugestimmt. Er berücksichtigt den „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ und damit eine Steigerung von 5,5 Prozent.
Der Mietspiegel-Rechner des Jahres 2020 sowie der aktuelle fortgeschriebene Mietspiegel-Rechner 2022 stehen Ihnen im Serviceportal der Stadt Bonn zu Verfügung.
Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen die beteiligten Verbände – Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg e.V. – für ihre Mitglieder sowie das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Kontaktdaten der Verbände
Auskünfte im Zusammenhang mit der Wohnlagenkarte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen haben, schreiben Sie uns an info.mietspiegelbonnde.
Frühere Versionen des Bonner Mietspiegels
Zur Ermittlung von Vergleichsmieten auf Basis zurückliegender Stichtage stellen wir Ihnen hier auch die beiden letzten Versionen des Bonner Mietspiegels zur Verfügung: