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Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind richtig spricht, oder wenn Ihr Kinderarzt Sie darauf hinweist, dass bei Ihrem Kind eine Sprachauffälligkeit vorliegen könnte, bietet Ihnen die Ambulante Sprachheilhilfe der Bundesstadt Bonn Hilfe an.
Die bekanntesten Sprachauffälligkeiten sind:
Sprachentwicklungsstörungen
Mit vier bis fünf Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Das Kind sollte in einfachen Sätzen und gut verständlich sprechen können. Ein Kind, das mit drei Jahren noch nicht spricht oder dessen Aussprache mit vier bis fünf Jahren noch fehlerhaft ist, sollte einer Fachkraft vorgestellt werden. Lassen Sie sich nicht durch den Hinweis „das gibt sich noch“ beruhigen.
Lautbildungsfehler
Werden viele Wörter falsch, undeutlich oder unvollständig ausgesprochen, nennt man diese Störung Dyslalie.
Beispiele: Bume statt Blume, Taffe statt Kaffee. Werden nur die S-Laute fehlerhaft gebildet, so spricht man von Sigmatismus.
Satzbildungsfehler
Kann der Gedankenfluss nicht in grammatisch richtigen und vollständigen Sätzen ausgedrückt werden, nennt man diese Sprachstörung Dysgrammatismus.
Entwicklungsbedingtes Stottern
Im dritten oder vierten Lebensjahr beginnen manche Kinder plötzlich, Laute oder Silben in auffälliger Weise zu wiederholen. Diese Verzögerungen im Redefluss (entwicklungsbedingtes Stottern) entstehen, weil der Mitteilungsdrang des Kindes in diesem Alter so groß ist, dass Denkgeschwindigkeit und Sprechfähigkeit nicht immer Schritt halten können.
Zumeist handelt es sich um eine vorübergehende Auffälligkeit, vorausgesetzt, die Eltern verhalten sich richtig. Am besten ist es, wenn die Erwachsenen ruhig zuhören und dem Kind beim Sprechen Zeit lassen.
Ermahnungen wie „Sprich langsam“ oder „Sag es noch einmal“ können beim Kind Sprechunlust und Sprechangst zur Folge haben.
Stottern
Wenn das Stottern länger andauert oder später auftritt, ist es in der Regel behandlungsbedürftig.
Folgende Merkmale können auftreten:
mehrfache Wiederholungen von Silben und Wörtern
auffällige Verlängerung des ersten Lautes im Wort
Mitbewegungen oder Anspannungen in Mund- und Kieferbereich oder des ganzen Körpers
Bei stotternden Erwachsenen treten ähnliche Symptome auf.
Was ist die Ambulante Sprachheilhilfe?
Die Ambulante Sprachheilhilfe ist ein freiwilliges Angebot der Bundesstadt Bonn zur Behandlung von Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Wo wird die Ambulante Sprachheilhilfe erteilt?
In einer der Sprachheilambulanzen der Bundesstadt Bonn. Die Ambulanzen sind an ausgewählte Kindertageseinrichtungen angegliedert.
Wer erteilt die Ambulante Sprachheilhilfe?
Die Ambulante Sprachheilhilfe setzt Therapeut*innen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Behandlung von sprachauffälligen Kindern ein.
Wie oft wird die Ambulante Sprachheilhilfe erteilt?
Im Regelfall erhalten sprachauffällige Kinder nach ärztlicher Verordnung ein bis zweimal wöchentlich Einzeltherapien von je 30, 45 oder 60 Minuten. Die Teilnahme des Kindes an der Therapie sollte unbedingt regelmäßig erfolgen, damit die sprachlichen Fortschritte nicht gefährdet werden.
Die Mitarbeit der Eltern während der Therapie ist ausdrücklich erwünscht und für den Therapieerfolg erforderlich.
Wer trägt die Kosten der Ambulanten Sprachheilhilfe?
Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Kosten von der Bundesstadt Bonn und den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es wird kein finanzieller Eigenanteil gefordert.
Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann die Leistungen der Ambulanten Sprachheilhilfe gegen Rechnung in Anspruch nehmen. Die Rechnung kann der privaten Krankenkasse und gegebenenfalls der Beihilfestelle zur Erstattung vorgelegt werden.
Wo kann ich mich unverbindlich beraten lassen?
Beratungen werden in der Beratungsstelle der Stadt in Bonn-Bad Godesberg, Zeppelinstraße 7 a, ferner in den Sprachheilambulanzen und in weiteren Kindertagesstätten angeboten. Sie benötigen in jedem Fall einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Kindertagesstätte Ihres Kindes.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn unter der Rufnummer 0228 774804.
Weitere Angebote für Kinder bzw. Jugendliche mit einer Sprachstörung oder -behinderung in Bonn: