Wer von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Suchtmitteln abhängig ist, erlebt krankheitsbedingt oft gravierende Folgen: Soziale Beziehungen einschließlich familiärer Bindungen können maßgeblich beeinträchtigt werden oder gehen sogar auseinander, der Arbeitsplatz kann gefährdet sein oder verloren gehen und nicht selten auch das eigene Zuhause. Hinzu kommen vielfach körperliche Begleit- und Folgeerkrankungen.
Alkoholsucht
Cannabissucht
Glücksspielsucht
Onlinesucht
Nikotinsucht
Suchtkrankenhilfe
Aufgabe der Suchtkrankenhilfe ist es, suchtkranken Menschen individuelle Hilfen anzubieten, damit sie wieder möglichst zu einem Sucht unabhängigen Leben finden können.
Das Amt für Soziales und Wohnen fördert zahlreiche Angebote der Suchtkrankenhilfe bei Bonner Trägern.
Bestandteile der Angebote der örtlichen Suchtkrankenhilfe sind derzeit:
- Ambulante Suchtberatung
- Vermittlung in stationäre Entwöhnung
- Substitution
- Diamorphinambulanz
- Drogentherapeutische Ambulanz (DTA)
Außerdem wird die psychosoziale Betreuung - zum Beispiel bei einer Substitutionsbehandlung - als Eingliederungshilfe gefördert, wenn die Voraussetzung nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII oder SGB II - vorliegen.