Dies ist eine Pressemitteilung von bonnorange
Kleinstgastronomiebetriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche können seit Ende Juni die Mehrwegförderung beantragen – vorausgesetzt, sie bieten für ein Jahr ausschließlich Mehrwegverpackungen an. Gefördert werden bis zu 20 Betriebe mit einmalig 1.000 Euro.
Der Antrag kann auch bei einem Umstieg auf essbare Verpackungen und Behältnisse gestellt werden. Diese Alternativen reichen von der beliebten Eiswaffel über Strohhalme aus Nudeln oder Löffel aus Keks hin zu Kaffeebechern aus Waffelteig. Doch auch sie können Nachteile haben. Darum beschäftigt sich die bonnorange AöR in einem neuen Online-Beitrag unter der Überschrift „Essbare To-go-Produkte: Top oder Flop?“ mit diesem Thema: www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tippstricks/tipps-tricks/essbare-to-go produkte-top-oder-flop (Öffnet in einem neuen Tab). Bei der Mehrwegförderung entscheidet die Bundesstadt Bonn bei essbarem Geschirr über den jeweiligen Einzelfall im Sinne der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, ob die essbare Alternative anerkannt wird.
Das Förderprogramm hat die bonnorange AöR in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün erarbeitet und ist in die Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ der bonnorange AöR eingebettet. Neben der finanziellen Förderung werden die Betriebe zudem auf der Online-Karte vom „Bonn geht den Mehrweg“ mit der Kennzeichnung „Mehrweg only“ hervorgehoben. Bonner Betriebe können die Förderung online unter www.bonn-geht-den-mehrweg.de/foerderung (Öffnet in einem neuen Tab) noch bis 30. September beantragen.