Überblick
Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer besonderen Schadstoffbelastung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit einer getrennten Entsorgung bedürfen (gefährliche Abfälle), werden von bonnorange an den Wertstoffhöfen angenommen. Das gilt auch für Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungen.
Gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben mit einem jährlichen Gesamtaufkommen von maximal 2.000 Kilogramm gefährlicher Abfälle können die Wertstoffhöfe – nach telefonischer Voranmeldung – gegen Abfallentsorgungsgebühr nutzen. Eine Einzelanlieferung gefährlicher Abfälle darf 30 Kilogramm nicht überschreiten.