Die Beherbergungssteuer steigt um einen Prozentpunkt auf sechs Prozent des Übernachtungsentgeltes und wird auch auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet. Der Steuersatz für die Benutzung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (Vergnügungssteuer) wird von derzeit 18 Prozent auf 20 Prozent vom Einspielergebnis angehoben. Die Zweitwohnsitzsteuer wird von 12 auf 13 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete erhöht.
Rat passt zum 1. Januar 2024 drei Steuersätze an
Zum 1. Januar 2024 werden die Sätze der Beherbergungs-, der Vergnügungs- und der Zweitwohnsitzsteuer angepasst. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Rat der Stadt Bonn am 19. September 2023 gefasst.