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Bundesstadt Bonn

Beherbergungssteuer

Wer ein Hotel oder eine sonstige Herberge betreibt, ist steuerentrichtungspflichtig. Das heißt, Betreiber*innen müssen die Steuer vom Gast einziehen und anschließend auf der Grundlage einer Steueranmeldung an die Stadt Bonn abführen. Fragen und Antworten zur Beherbergungssteuer ab 2024 finden Sie hier.

Herausgeber: Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn

Gültig seit 1. Januar 2024

Die Beherbergungssteuersatzung und die erforderlichen Formulare finden Sie  hier.