Demnach steigt der Grundpreis von 3,10 auf 3,40 Euro. Der erste Kilometer kostet künftig 3,35 statt bislang 3,08 Euro. Ab dem zweiten Kilometer und für jeden weiteren Kilometer fallen nun 2 Euro an, bisher waren es 1,86 Euro. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen sind es künftig 2,10 statt 1,96 Euro. Für verkehrsbedingte und angeordnete Wartezeiten fallen nun pro Stunde 30 Euro an. Bislang wurden sie unterschiedlich behandelt und betrugen für verkehrsbedingtes Warten 23,37 Euro pro Stunde sowie für angeordnetes Warten 31,72 Euro. Für eine vergebliche Anfahrt steigt der Preis von 6,20 auf 6,80 Euro.
Die Tarifsteigerung entspricht nicht – wie vom Rat der Stadt Bonn im Jahr 2018 beschlossen – den jüngsten Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) bei Bus und Bahn. Aufgrund der hohen Inflationsrate, den aktuell hohen Kraftstoffpreissteigerungen sowie der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde hatte die Taxigenossenschaft eine von der ÖPNV-Preissteigerung entkoppelte Erhöhung beantragt. Zudem hatte das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen per Erlass bereits im Mai darum gebeten, die wirtschaftliche Angemessenheit der Beförderungsentgelte kritisch und dringlich zu überprüfen.
Die neue Verordnung tritt vier Wochen nach dem Tag ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Bonn in Kraft. Zuletzt waren die Tarife im März 2021 angehoben worden.