Die Vorentwurfsplanung mit einer Kostenprognose soll nach Fertigstellung dem Rat vorgestellt werden. Grundlage für die Beauftragung der Fachplaner ist die zweite Machbarkeitsstudie – ein eingeschossiges Funktionsgebäude für Umkleiden, Personal- und Technikräume ohne Gastronomie.
Die Maßnahme soll keinen Einfluss auf die im Rahmenplan Bäder beschlossene Prioritätenliste haben. Mit Rücksicht auf die hohe Auslastung des SGB, sollen die delegierbaren Bauherrenaufgaben an einen Projektsteuerer vergeben werden. Die Zeit bis zur Besetzung der im SGB geschaffenen zusätzlichen Stellen soll dazu genutzt werden, die aufgrund des kleinen Bauvolumens deutlich geringere Planungsleistung des Melbbads bereits anzuschieben.