Dieses Vorgehen stellt eine Abweichung von der grundsätzlich vorgeschriebenen Vergabeart dar. Der Rat der Stadt Bonn hat dem geplanten Vorgehen am 27. Oktober 2022 grundsätzlich zugestimmt. Bei den Projekten handelt es sich um den Kindergarten Herpenstraße 36 in Graurheindorf, den Kindergarten „Hinter den Lessenicher Gärten“ in der Wilhelm-Neuss-Straße in Lessenich und den Kindergarten Mordkapellenpfad in Poppelsdorf.
„Auch in Bonn fehlen Kita-Plätze. Daher bauen wir unsere Kapazitäten so zügig wie möglich aus. Mit dem Totalunternehmer-Modell gehen wir einen neuen Weg, um möglichst schnell weitere Kindertagesstätten eröffnen zu können und zugleich personellen Freiraum zu haben für weitere Projekte“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Mit dem Totalunternehmer-/Totalübernehmermodell werden alle Verantwortlichkeiten der Bauobjektplanung und der Bauausführung auf ein Unternehmen als Auftragnehmer konzentriert. Es übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle baulichen Ausführungsleistungen. Bauherr bleibt jedoch die Stadt Bonn als Auftraggeberin. Dadurch werden bei der Stadtverwaltung weniger Personalkapazitäten gebunden. Termine und Kosten können verbindlich zu Beginn des Projektes – bei Auftragsvergabe – mit dem externen Vertragspartner festgelegt werden. Außerdem hat die Stadt im Falle von Störungen im Bauablauf sowie in Fragen der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner.
Als nächstes wird die Stadtverwaltung verschiedene vorbereitende Maßnahmen umsetzen und die Ausschreibungsunterlagen finalisieren. Anschließend folgt das Vergabeverfahren mit der abschließenden Beauftragung des Totalunternehmers/Totalübernehmers.