Das Interimsbad - ein temporäres Hallenbad - ist Bestandteil des vom Rat am 18. Juni 2020 beschlossenen Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft. Zunächst war vorgesehen, dass die SSF das Interimsbad auf einer Fläche am Sportpark Nord errichten lassen und die Stadt es im späteren Verlauf von den SSF erwirbt, um es als Ersatzschwimmbad während der Generalsanierung, zum Beispiel des Sportparks Nord und des Frankenbades, zu betreiben.
Diese Konstellation hätte einerseits die Stadt von der Funktion als Bauherrin entlastet, andererseits wäre möglicherweise eine zeitliche Beschleunigung entstanden, da die SSF als privater Verein - im Gegensatz zur Bundesstadt Bonn - nicht an die Vorgaben des europäischen beziehungsweise nationalen Vergaberechts gebunden sind. Jedoch hat die Verwaltung die juristischen, finanziellen und steuerrechtlichen Prüfungen mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass dies sowohl vergaberechtlich als auch steuerrechtlich nicht umsetzbar ist und somit nicht weiterverfolgt werden kann.
Um den Bau des Interimsbades dennoch zu beschleunigen, wird geprüft, ob das Bauprojekt im Auftrag der Stadt von einem sogenannten General-/Totalübernehmer errichtet werden kann. Dabei würde die Verwaltung die Planung und Ausführung der Maßnahme in einer Hand vergeben und somit von der losweisen Vergabe abweichen. Grundlage für die Leistungsbeschreibung sollen die von den SSF Bonn entwickelten Planunterlagen sein. Deshalb ist beabsichtigt, diese Planung von den SSF zu übernehmen und dem Verein die hierfür entstandenen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen.
Personal und Finanzierung
Die Übernahme der Bauherrenfunktion für die Errichtung des Interimsbades, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens, erfordert personelle Ressourcen. Diese stehen aktuell weder im Städtischen Gebäudemanagement noch im Sport- und Bäderamt zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, mit der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben einen externen Projektsteuerer zu beauftragen und das Projekt im Sport- und Bäderamt anzusiedeln.
Durch den Wechsel der Bauherrenfunktion ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Für ein Interimsbad ist in der mittelfristigen Finanzplanung eine Summe von zehn Millionen Euro bei der Pauschale Bäderkonzept berücksichtigt.