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Bundesstadt Bonn

Gerichtliche Auseinandersetzung zum WCCB im Güterichterverfahren beendet

Die Bundesstadt Bonn und ihre ehemalige Oberbürgermeisterin Barbara Dieckmann sowie ihr ehemaliger Stadtdirektor Arno Hübner haben ihre gerichtliche Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung des World-Conference-Centers Bonn (WCCB) unter Vermittlung eines Güterichters einvernehmlich beendet.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner begrüßt, dass das Güterichterverfahren mit diesem Ergebnis beendet ist. "Ich freue mich, dass der Rat gestern Abend mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt ist und das heutige Ergebnis möglich gemacht hat. Es ist wichtig, dass die immer wieder geforderte Übernahme von Verantwortung und eine Entschuldigung nun erfolgt sind. Die Geldzahlungen unterstreichen dies. Ein mehr als ein Jahrzehnt währender politischer und juristischer Konflikt ist abgeschlossen, so dass wir uns auf das Jetzt konzentrieren und in die Zukunft schauen können."

Die Details zur heute getroffenen Einigung hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Pressemitteilungen bekannt gegeben:  https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Pressemitteilung des OVG Münster zur Einigung mit der ehemaligen Oberbürgermeisterin

Bundesstadt Bonn und ihre ehemalige Oberbürgermeisterin einigen sich im Streit um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung des World-Conference-Center im Güterichterverfahren 

Die Bundesstadt Bonn und ihre ehemalige Oberbürgermeisterin Barbara Dieckmann haben ihre gerichtliche Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung des World-Conference-Centers Bonn (WCCB) unter Vermittlung eines Güterichters einvernehmlich beendet.

Die Stadt Bonn hatte von Frau Dieckmann für aus ihrer Sicht von der damaligen Oberbürgermeisterin mit zu verantwortende erhebliche finanzielle Schäden durch die Insolvenz des seinerzeit mit der Errichtung des WCCB beauftragten Unternehmens, dessen Geschäftsführer später in diesem Zusammenhang wegen Betruges verurteilt wurde, Schadensersatz in Höhe von 1 Million Euro verlangt. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Im Berufungsverfahren hatte der zuständige Senat des Oberverwaltungsge­richts darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten der Berufung der Beklagten offen seien. Die Sache werfe komplizierte Rechtsfragen auf, wie sich nicht zuletzt aus den substantiierten Einwendungen der Beklagten gegen die rechtlichen Würdigungen des Verwaltungsgerichts ergebe. Vor diesem Hintergrund hatten sich die Beteiligten auf Anregung des Senats darauf ver­ständigt, im Rahmen eines eigenständigen und vertraulichen Güterichterverfahrens unter Ver­mittlung eines richterlichen Mediators eine einvernehmliche Lösung der langjährigen Auseinandersetzung zu suchen. Dies ist mit der heute geschlossenen Vereinbarung, der der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner gestrigen Sitzung zuge­stimmt hat, gelun­gen.

Bestandteil der Vereinbarung ist eine öffentliche Erklärung von Frau Oberbürger­meisterin a. D. Dieckmann, die folgenden Wortlaut hat:

„(Ich habe) als damals zuständige Oberbürgermeisterin (der Stadt Bonn) in (meiner) Rede am 17.09.2009 die politische Verantwortung für die Geschehnisse im Zusammengang mit der Realisierung des WCCB übernommen. Ich wiederhol(e) dies heute ausdrücklich und erklär(e) ergänzend: 

Meine Verantwortung habe ich nach bestem Wissen und Gewissen getragen und wahrgenommen. Unabhängig von den juristischen Aspekten ist mir bewusst, dass sowohl die Verwaltung als auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Bonn in all den Jahren enorme Belastungen zu tragen hatten. Ich bedauere zutiefst, dass es dazu gekommen ist. 

Naturgemäß wissen wir heute alle mehr als wir vor den Entscheidungen gewusst haben. Ich weiß heute auch, dass es Beteiligte gibt, die sich nicht hinreichend informiert gefühlt haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung der Sparkasse KölnBonn vom 25.10.2005, die anschließende Zustimmung zur Nebenabrede sowie die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung der Nebenabrede mit der Sparkasse KölnBonn.

Im Nachhinein wäre es auch aus meiner Sicht politisch und bei Zugrundelegung der Auffassung des VG Köln auch rechtlich angemessen gewesen, den gesamten Rat weitergehend einzubeziehen und die Textvorlage für den Rat genauer zu konkretisieren.

Ich möchte mich deshalb in diesem Zusammenhang bei den Betroffenen in aller Form entschuldigen. Ich bedaure außerordentlich, dass dies geschehen ist.“

Daneben haben sich die Beteiligten auf eine von Frau Dieckmann an die Stadt Bonn zu leistende Geldsumme in Höhe von 200.000,- Euro geeinigt. Die Stadt Bonn hat vor diesem Hintergrund in dem Vergleich die Rücknahme ihrer Klage erklärt.

 

Pressemitteilung des OVG Münster zur Einigung mit dem ehemaligen Stadtdirektor

Bundesstadt Bonn und ihr ehemaliger Stadtdirektor einigen sich im Streit um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung des World-Conference-Center im Güterichterverfahren 

Die Bundesstadt Bonn und ihr ehemaliger Stadtdirektor haben ihre gerichtliche Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung des World-Conference-Centers Bonn (WCCB) unter Vermittlung eines Güterichters einvernehmlich beendet.

Die Stadt Bonn hatte von ihrem ehemaligen Stadtdirektor für aus ihrer Sicht von diesem mit zu verantwortende erhebliche finanzielle Schäden durch die Insolvenz des seinerzeit mit der Errichtung des WCCB beauftragten Unternehmens, dessen Geschäftsführer später in diesem Zusammenhang wegen Betruges verurteilt wurde, Schadensersatz in Höhe von 1 Million Euro verlangt. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Im Berufungsverfahren hatte der zuständige Senat des Oberverwaltungsge­richts darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten der Berufung der Beklagten offen seien. Die Sache werfe komplizierte Rechtsfragen auf, wie sich nicht zuletzt aus den substantiierten Einwendungen der Beklagten gegen die rechtlichen Würdigungen des Verwaltungsgerichts ergebe. Vor diesem Hintergrund hatten sich die Beteiligten auf Anregung des Senats darauf ver­ständigt, im Rahmen eines eigenständigen und vertraulichen Güterichterverfahrens unter Ver­mittlung eines richterlichen Mediators eine einvernehmliche Lösung der langjährigen Auseinandersetzung zu suchen. Dies ist mit der heute geschlossenen Vereinbarung, der der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner gestrigen Sitzung zuge­stimmt hat, gelun­gen.

Bestandteil der Vereinbarung ist eine öffentliche Erklärung von Herrn Stadtdirektor a.D. Hübner, die folgenden Wortlaut hat:

„Im Zusammenhang mit der Realisierung des WCCB habe ich im März 2007 als damaliger Stadtdirektor und Koordinator des Projekts gemeinsam mit dem seinerzeitigen Kämmerer eine Nebenabrede zwischen der Bundesstadt Bonn und der Sparkasse KölnBonn unterzeichnet. Die von mir unterzeichnete Fassung der Nebenabrede enthielt gegenüber dem finalen Entwurf der Nebenabrede aus dem Dezember 2005, zu dessen Unterzeichnung der Rat ermächtigt hatte, eine textliche Änderung. Diese Änderung hatte nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Köln in dessen Urteil vom 10. September 2020 zur Folge, dass sich die Haftung der Bundesstadt Bonn nicht nur auf das dem Investor gewährte langfristige Darlehen erstreckte, sondern erweiternd auch das von der Sparkasse KölnBonn vorfinanzierte Eigenkapital absicherte. Seinerzeit hatte ich es nicht so bewertet, dass mit dieser Änderung eine Haftungserweiterung einhergehen könnte. Angesichts der offenbar möglichen unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten der geänderten Nebenab­rede, die mir damals aber nicht bewusst waren, war es rückblickend betrachtet ein Fehler, den Rat vor Unterzeichnung der Nebenabrede nicht noch einmal über die textliche Änderung zu informieren. Bei Zugrundelegung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hätte ich darauf hinwirken müssen, dass der Bezirksregierung auch die Änderung der Nebenabrede angezeigt wird. Die Sparkasse KölnBonn hat eine Haf­tungserweiterung damals auch nicht bejaht.

Ich bedauere ausdrücklich, dass die Sparkasse KölnBonn im weiteren Verlauf des Projekts aufgrund der erheblich gestiegenen Baukosten – nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst – die Bundesstadt Bonn unter Bezug auf diese Nebenabrede in Anspruch genommen hat und die Stadt schließlich eine erhebliche Schadenser­satz­­zahlung leisten musste.“

Daneben haben sich die Beteiligten auf eine von Herrn Hübner an die Stadt Bonn zu leistende Geldsumme in Höhe von 30.000 Euro geeinigt. Die Beteiligten haben so das Verfahren einvernehm­lich beendet.