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Die Stiftung Bonner Altenhilfe wurde im November 1967 mit einem Kapitalvermögen von zwei Millionen DM gegründet, um unabhängig von der städtischen Haushaltslage eine Institution zu schaffen, die gesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten älterer und alter Menschen in Bonn fördert und hierdurch ihre Lebenssituation angenehmer und möglichst sorgenfrei gestalten kann.
In diesem Sinne wird seit vielen Jahrzehnten aus diesem durch Spenden weiter angewachsenen Kapitalvermögen die kommunale Infrastruktur für gesellschaftliche Beteiligung Älterer in Bonn gestärkt, ältere Bürger*innen im Alltag unterstützt und innovative Projekte der Senior*innenarbeit finanziert.
Förderung
Innerhalb der laufenden Geschäfte der Verwaltung erfolgt die Förderung von Fußpflege- und Mahlzeitendiensten sowie die Förderung oder Durchführung von Sport-, Freizeit-, Bildungs- und unterhaltenden Veranstaltungen in den Begegnungsstätten im Stadtgebiet Bonn usw. als Dauerförderung.
Daneben können jedoch auch weitere Projekte und Maßnahmen im Sinne der Satzung der Stiftung Bonner Altenhilfe gefördert werden, sofern sie dem Stiftungszweck entsprechen.
Die Förderung erfolgt auf Antrag, der jederzeit formlos bei der Stiftung Bonner Altenhilfe, vertreten durch die Geschäftsstelle im Amt für Soziales und Wohnen, eingereicht werden kann:
Die Projektförderung, etwa für Musik- und Kunstprojekte, Zuschusszahlungen für Ausstattung oder Hilfsmittel, erfolgt als Anteilsfinanzierung, bei der in der Regel bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten (Anschaffungskosten oder auch Personal-, Sach- und Overheadkosten) gefördert werden können. Der Förderzeitraum beträgt ein bis maximal drei Jahre. Dem Projektantrag ist ein detaillierter und nachvollziehbarer Kostenplan beizufügen, in dem auch die Gesamtfinanzierung des Projektes dargestellt wird.
In der Schwerpunktförderung, mit der die Fortentwicklung von Aufgabenfeldern und Konzepten in der Bonner Altenhilfe unterstützt werden soll und deren Förderzeitraum bei wenigstens drei Jahren liegt, werden maximal drei Projekte parallel gefördert.
Sofern eine Förderung durch die Stiftung Bonner Altenhilfe gewährt wird, ist hierauf in geeigneter Weise/an geeigneter Stelle hinzuweisen.
Kuratorium
Zur Förderung des in der Satzung festgelegten Stiftungszwecks beruft der Rat der Stadt Bonn jeweils für die Dauer von fünf Jahren ein Kuratorium, das bis zu drei Mal im Jahr tagt.
Derzeit gehören diesem Kuratorium an:
Michael Angenfort
Max Biniek
Wilhelm Bischoff
Julia Deike
Alfred Giersberg
Ulrike Teichmann
Prof. Dr. Detmar Jobst
Matthias Keuthen
Monika Krämer-Breuer
Edith Kühnle (Vorsitzende)
Jan Claudius Lechner
Dr. Alexandra Leipold (stellvertretende Vorsitzende)
Eleonore Rönn-Hövedesbrunken
Susanne Seichter
Dr. Christine Siekmann-Steffens
Als „geborene“ Mitglieder kraft ihres Amtes gehören dem Kuratorium die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Katja Dörner, der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Peter Kox und die Sozialdezernentin Carolin Krause an. Letztere ist zugleich Geschäftsführerin der Stiftung.
Ehrenmitglied des Kuratoriums ist Rolf Ackermann, ehemaliger Stadtdirektor und ehemaliger Sozialdezernent der Bundesstadt Bonn.
Spenden
Tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, dass die Stiftung Bonner Altenhilfe als älteste Bonner Bürgerstiftung weiterhin aktiv und unabhängig für ältere und alte Bonner Bürger*innen tätig sein kann.
Ab einem Betrag von fünf Euro können Sie Überweisungen vornehmen auf das Konto der Stiftung Bonner Altenhilfe bei der