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Bundesstadt Bonn

Zielbeschluss für Büro- und Gewerbepark Pützchen vorgelegt

Rechtsrheinisch in Pützchen/Bechlinghoven soll ein moderner, hochwertiger und klimafreundlicher Büro- und Gewerbepark entstehen. Nachdem die Stadtverwaltung die Planungen mit besonderem Blick auf Ökologie, Mobilität und Klima weiterentwickelt hat, soll der Rat der Stadt Bonn im Februar 2025 einen Zielbeschluss zur Entwicklung des rund 20 Hektar großen Areals fassen.

Zwischen Autobahn 59 und der Gesamtschule Beuel soll ein moderner, hochwertiger und klimafreundlicher Büro- und Gewerbepark entstehen. Der Übersichtsplan zeigt das Gebiet samt Erweiterungsflächen.

Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die Stadtverwaltung veröffentlicht. Es geht um das Gebiet zwischen Sankt Augustiner Straße (Bundesstraße 56), Gesamtschule Beuel, Siegburger Straße (Landesstraße 83) und der Bundesautobahn 59, dessen Liegenschaften zu 90 Prozent im Besitz der Stadt Bonn sind. Nach Beratung im Ausschuss für Wohnen, Planung Bauen (22. Januar), der Bezirksvertretung Beuel (29. Januar) und dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (4. Februar) soll der Rat am 13. Februar 2025 beschließen.

Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner begrüßt die überarbeitete Planung: „Das Areal hat große Bedeutung für die Stadt. Da es sich um das einzig größere zusammenhängende Gebiet in städtischem Eigentum für die Verlagerung, Expansion oder Ansiedlung von Unternehmen aus Handwerk und Produktion handelt, ist die nun geplante Entwicklung ein wichtiges Vorhaben. Gleichzeitig tragen wir der Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung.“ 

„Es hat sich bei dieser wichtigen Fläche gelohnt, noch einmal innezuhalten, um die Konzeption zu prüfen, Änderungsbedarfe intensiv zu diskutieren und der Planung im Ergebnis eine neue zeitgemäße Qualität geben zu können“, ergänzt Stadtbaurat Helmut Wiesner.

Hintergrund

Erste Planungen mündeten im Jahr 2002 in einen Bebauungsplan für einen Wissenschaftspark als modernen Büro- und Dienstleistungsstandort mit Baufeldgrößen von 5.000 Quadratmetern und mehr. Da die groß zugeschnitten Grundstücke allerdings nicht vermarktet werden konnten, wurde 2009 bis 2011 ein Konzept erstellt, das eine Kombination aus einem Gewerbegebiet für Handwerk und Produktion mit einem Bürostandort für Dienstleistung mit flexibleren und deutlich kleineren Grundstücksgrößen vorsah. Im Rahmen des dadurch notwendigen Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2015 meldete der Straßenbaulastträger Straßen.NRW Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit der Landesstraße Siegburger Straße (L 83) und deren Verknüpfung mit umliegenden Straßen an.

Vor diesem Hintergrund und um Städtebau, Verkehr und Klimaschutz intensiver zu berücksichtigen, beinhaltet die aktuelle Planung, die die Stadtverwaltung in gemeinsamer Koordinierung durch die Stadtplanung und die Wirtschaftsförderung intern entwickelt und in Workshops mit politischen Mandatsträger*innen diskutiert und ergänzt hat, wichtige Änderungen und Ergänzungen. 

  • Im Themenbereich “Städtebau/Nutzung” werden das Prinzip des gestapelten Gewerbes, eine klima- und ressourcenschonende Bauweise, die Gebäudeausrichtung zur Optimierung der Energieausnutzung, aber auch die Ausbildung eines Grünkorridors stärker berücksichtigt. 
  • Im Bereich “Verkehr/Mobilität” wird die Ausweisung von mehr Car-Sharing-Stellplätzen erfolgen, ein betriebliches Mobilitätsmanagement im Rahmen der Grundstücksvergabe verlangt, aber auch die ÖPNV-Anbindung gestärkt und möglichst kreuzungsfreie Rad- und Fußwegeverbindungen mitgeplant. Auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Quartiersgarage soll geprüft werden. 
  • Der Themenbereich “Klimaschutz/Klimaanpassung/Nachhaltigkeit” umfasst die bereits bestehenden städtischen Standards wie z.B. das Schwammstadt-Prinzip, Dach- und Fassadenbegrünung und Sicherung öffentlicher Freiräume. Darüber hinaus sollen auch Ziele wie eine möglichst autarke Energieversorgung, die Berücksichtigung von Gebäudezertifizierungen und der ökologischen Qualität der privaten Frei- und Grünflächen im Rahmen der Grundstücksvergabe aufgenommen werden.
  • Zudem wird das Plangebiet erweitert, um die Verkehrsanbindung im Norden unmittelbar an die Sankt Augustiner Straße zu ermöglichen. In Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern (Straßen.NRW und Autobahn GmbH) soll parallel das erforderliche Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Knotenpunktes erfolgen; eine grundsätzliche Zustimmung hat Straßen.NRW bereits signalisiert.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll aufgrund der Komplexität, der Größe des Plangebietes und den zu erwartenden Eingriffen in Natur und Umwelt im sogenannten Vollverfahren aufgestellt werden. Dies beinhaltet einen vollständigen ökologischen Ausgleich des Eingriffs, die Erarbeitung eines Umweltberichtes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. 

Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem veröffentlicht

Die entsprechende Beschlussvorlage hat die Stadtverwaltung  hier (Öffnet in einem neuen Tab) im Ratsinformationssystem veröffentlicht.