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Seit 1997 stellt die Stadt Bonn ambitionierte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten. Diese Anforderungen wurden zuletzt im Februar 2025 aktualisiert. Die Vorgaben gelten nur bei Neubauvorhaben, bei denen die Stadt Bonn Einflussmöglichkeiten hat, also im Rahmen städtebaulicher Verträge und bei der Vergabe städtischer Grundstücke. Für kommunale Gebäude, insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, gelten die Vorgaben des städtischen Gebäudemanagements.
Das Team Klimavorsorge der Stadt berät auf Wunsch Käufer*innen städtischer Grundstücke, Investor*innen, Bauträger*innen und Projektentwickler*innen schon vor Baubeginn bezüglich der Anforderungen und deren Umsetzung und stellt Merkblätter zum Thema zur Verfügung.
Vergabe städtischer Grundstücke und Bebauungspläne
Die neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau beschränken sich nicht allein auf die Erreichung einer hohen Energieeffizienz von Gebäuden. Sie begegnen den Hauptursachen der Treibhausgasemissionen im Neubau: Bauwerk, Wärme- und Kältebedarf und gestiegener Flächenbedarf. Im Sinne der Reduktion von Treibhausgasemissionen sind neben der Energieeffizienz die regenerative Energieversorgung, der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes sowie der Flächenverbrauch relevant. Im Fokus der neuen Standards stehen klimafreundliche Planungskonzepte, die in frühen Projektphasen ein Umdenken fordern, in der Bauphase aber auf kostentreibende und nicht zwangsläufig Treibhausgasemissionseinsparende Anforderungen verzichten.
Die neuen Standards sehen zwei mögliche Varianten vor und räumen den Vorhabenträger*innen damit die Möglichkeit für passende Konzeptlösungen ein, was eine höhere Flexibilität für individuelle Lösungen auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schafft. Werden mehrere Gebäude innerhalb eines Vorhabens errichtet, kann für jedes Gebäude entweder der Bonner Standard 55 PREMIUM oder der Bonner Standard 40 PREMIUM eingehalten werden. Die Anforderungen bewegen sich im Rahmen der aktuellen Förderprogramme, so dass auf diese potenziell zurückgegriffen werden kann.
Es werden folgende Anforderungen verbindlich und überprüfbar vereinbart:
Maximalwerte für das Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential - GWP100) im Lebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) premium“
Erzeugung von Wärme frei von fossilen Trägern oder Biomasse (am Objekt - Ausnahmen für Gebäude- und Wärmenetze)Zusätzlich muss mindestens einer der beiden Bonner Standards für klimafreundliche Neubauten wie im Folgenden beschrieben eingehalten werden:
Bonner Standard 55 PREMIUM:
Energieeffizienzstandard 55
Konzept zum optimierten Flächenverbrauch
Bonner Standard 40 PREMIUM: 3. Energieeffizienzstandard 40
Das Team Klimavorsorge der Stadt berät auf Wunsch Käufer*innen städtischer Grundstücke, Investor*innen, Bauträger*innen und Projektentwickler*innen schon vor Baubeginn bezüglich der Anforderungen und deren Umsetzung und stellt Merkblätter zum Thema zur Verfügung.
Kommunale Gebäude und Anlagen
Das städtische Gebäudemanagement (SGB) betreut mehr als 1.300 Gebäude in Bonn. Viele weitere Gebäude, wie zum Beispiel Seniorenzentren, werden von den zuständigen Ämtern oder durch Eigenbetriebe der Stadt selbst verwaltet. Der Anteil städtischer Gebäude an der gesamtstädtischen CO2-Bilanz beträgt zwar nur drei Prozent, jedoch kann die Stadt als Gebäudeeigentümerin Vorbild für klimafreundliches Handeln sein.
Seit 2007 legt die Stadt Standards für städtische Neubauten fest, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Nachdem in den letzten Jahren der KfW-Effizienzgebäudestandard 55 mit Passivhauskomponenten zugrunde gelegt wurde, gilt seit Mitte 2021 der Effizienzgebäudestandard 40. In der jüngeren Vergangenheit wurden unter anderem zwei Kindergärten und zwei Schulen im Passivhaus-Standard erbaut. Auch bei umfassenden Sanierungen wird seit 2007 mindestens der Neubaustandard angestrebt.