Der Stadtordnungsdienst war über das beschädigte Dach informiert worden, hat den Schaden vor Ort begutachtet, den Eigentümer informiert und die Stelle provisorisch mit Flatterband markiert. In Abstimmung mit dem Bauordnungsamt wurde entschieden, dass Geh- und Radweg auf Höhe des Gebäudes aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen. Die Sperrung übernimmt Straßen NRW, da es sich um eine Landstraße handelt.
Der Stadtordnungsdienst war über das beschädigte Dach informiert worden, hat den Schaden vor Ort begutachtet, den Eigentümer informiert und die Stelle provisorisch mit Flatterband markiert. In Abstimmung mit dem Bauordnungsamt wurde entschieden, dass Geh- und Radweg auf Höhe des Gebäudes aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen. Die Sperrung übernimmt Straßen NRW, da es sich um eine Landstraße handelt.