Überblick
Bitte beachten Sie zunächst, dass die Stadt Bonn keine generelle Drehgenehmigung erteilt. Vielmehr werden Genehmigungen für die erforderlichen Maßnahmen wie zum Beispiel Voll- oder Intervallsperrungen, Halteverbotszonen, Aufbauten, Nachtdreharbeiten und ähnliches gesondert erteilt. Dreharbeiten im öffentlichen Straßenraum nur mit Handkamera ohne weitere Maßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig.
Auf Grünflächen (Freizeitparks, Wiesen, Wald und Friedhöfe) ist für Dreharbeiten zu kommerziellen Zwecken immer eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich, auch wenn nur eine Schulterkamera zum Einsatz kommt und keine weiteren Maßnahmen geplant sind. Dreharbeiten zu privaten oder studentischen Zwecken (beispielsweise private Hochzeitsfotos und -videos, studentische Abschlussarbeit oder ähnliches) bleiben weiterhin unentgeltlich und sind genehmigungsfrei, wenn diese ohne Aufbauten durchgeführt werden.
Sollten Sie genehmigungspflichtige Dreharbeiten in Bonn planen oder weitere Informationen benötigen, dann ist die Veranstaltungskoordination Ihre erste Ansprechpartnerin in der Bonner Stadtverwaltung. Von hier aus erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den einzubeziehenden Ämtern und Institutionen die fachliche Begleitung Ihrer Produktion. Nur bei nachrichtlichen Dreharbeiten/Interviews nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Presseamt der Stadt Bonn auf, den Link finden Sie unter "Formulare und Links".
Nutzen Sie für Ihren Antrag zur Durchführung von Dreharbeiten den unter „Formulare und Links“ zu findenden Fragebogen. Dieser muss der Veranstaltungskoordination, auch im Sinne Ihrer Planungssicherheit, spätestens 10 Werktage vor dem geplanten Drehbeginn vorliegen. Nur so kann eine ordnungsgemäße Prüfung und Bearbeitung in den verschiedenen Fachbereichen gewährleistet werden. Bei sehr aufwendigen Dreharbeiten bitten wir um eine entsprechend frühere Einsendung der benötigten Unterlagen. Sollten Sie Dreharbeiten auf privater Fläche oder in privaten Gebäuden durchführen, holen Sie bitte vor Antragstellung zuerst die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers ein.
Die oben genannten Regularien und die nachfolgenden Punkte gelten auch für Fotoshootings in Bonn entsprechend.