„Ich freue mich, dass der Rat unserem Vorschlag gefolgt ist, die Außengastronomie dauerhaft auf maximal zwei Pkw-Stellplätzen zu ermöglichen“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Wir hatten die Vorlage eingebracht, da wir in den vergangenen Monaten und Jahren gute Erfahrungen gemacht und viele positive Rückmeldungen dazu erhalten hatten.“
In der kalten Jahreszeit darf die Gastronomie auch künftig (derzeit befristet bis 31. März 2023) ihre Außengastronomie innerhalb der erlaubten Flächen mit mobilen Umbauungen gegen die Witterung schützen. Die Stadt appelliert allerdings an die Gastronom*innen, auf Heizsysteme zu verzichten, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden und den Energieverbrauch zu reduzieren.
Hintergrund
Im Jahr 2014 hatte der Hauptausschuss erstmals im Rahmen eines Modellversuches in der Inneren Nordstadt beschlossen, dass betroffene Gastronomien vor ihren Gaststätten im Jahr 2015 einen Pkw-Stellplatz für den Zeitraum von April bis Oktober als Außengastronomie in Anspruch nehmen durften. Diese Regelung bestätigte der Rat im Jahr 2015 und weitete sie auf das gesamte Bonner Stadtgebiet aus.
Während der Corona-Pandemie beschloss der Rat im Jahr 2020, diese Regelung auf zwei Parkplätze und das ganze Jahr auszudehnen. So eröffnete die Stadt der Gastronomie die Möglichkeit, ihre Gäste vermehrt auch außerhalb ihrer Räume zu bewirten und Abstandsregelungen einhalten zu können. Zudem hatte die Stadtverwaltung bis zum 30. Juni 2022 keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie erhoben. Am 20. September 2021 sprach sich der Rat dann dafür aus, die Außengastronomie in ihrem während der Pandemie vergrößerten Umfang auf allen öffentlichen Verkehrsflächen bis zum 31. Oktober 2022 zu verlängern. Nun wird der Gastronomie diese Möglichkeit auch auf Pkw-Stellplätzen dauerhaft und das ganze Jahr über gegeben.