So genannte Grünastabbrüche sind eine Auswirkung des Hitzesommers auf Waldbäume. Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist im Wald aktuell erhöhte Vorsicht geboten. Zum einen herrscht aufgrund der Trockenheit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Im Wald gibt es aktuell viel verwelktes Laub und Totholz, welches bei ausbleibendem Regen leicht entflammbar ist und dazu führt, dass sich Brände schnell ausbreiten können. Zum anderen kann es an besonders heißen Tagen zu Grünastabbrüchen bei äußerlich gesund wirkenden Bäumen kommen.
Innerhalb von zwei Wochen kam es im Bonner Stadtwald zu zwei Grünastabbrüchen. Grünastabbrüche sind unvorhersehbare Ereignisse. Der Baum beziehungsweise der Ast sehen äußerlich augenscheinlich gesund aus. Die Gefahr kann durch eine regelmäßige Kontrolle der Baumkontrolleure nicht erkannt werden.
Es gibt mehrere Thesen wieso es zu Grünastabbrüchen kommt:
Durch die Erwärmung der Astoberflächen lässt die Elastizität der äußeren Holzfasern nach und der Ast versagt und bricht ab. Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass die Bäume sich von ihren nutzlosen Ästen, solche die im Schatten wachsen und nur eine geringe Photosynthese beitreiben, trennen. Eine weitere These ist, dass es durch den so genannten Turgordruck zu einer Luftembolie im Baum kommen kann. Die Wurzeln ziehen aufgrund von Wassermangel Luft, wodurch die Zellen unter Spannung stehen. Wahrscheinlich ist es eine Kombination verschiedener Ursachen, die dann zu einem Grünastabbruch führen.
Vor allem waagerechte Äste sind aufgrund der Hebelwirkung betroffen. Die Grünastabbrüche können bei allen Baumarten auftreten, vermehrt allerdings bei Weichlaubholz wie beispielsweise Weide, Birke, Pappel und Vogelbeere.
Grünastabbrüche haben aber auch positive Effekte für die Natur. Durch die Abbrüche entstehen besondere Strukturen und Habitate für wichtige und seltene Arten. Pilze dringen in die offene Stelle ein und zersetzen das Holz, wodurch Höhlen für Vögel und Fledermäuse entstehen.
Die Stadt Bonn bittet alle Personen, im Wald erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Ausdrücklich weist die Stadt Bonn darauf hin, dass von März bis Anfang Oktober absolutes Rauchverbot im Wald gilt. Gemäß Landesforstgesetz NRW ist es streng verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen.