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Bundesstadt Bonn

E-Scooter: Stadt prüft stärkere Regulation

Vor dem Hintergrund des angekündigten Verbotes von Miet-E-Scootern in Paris erreichen die Stadt Bonn viele Fragen zu diesem Thema. Ein kommunales Verbot der Roller ist in Deutschland aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen nicht möglich. Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner befürwortet Reglementierungen.

In der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ des Bundes ist festgelegt, dass die davon betroffenen Fahrzeuge, zu denen die E-Scooter gehören, betrieben und gefahren werden dürfen. Zudem hat das Land NRW ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz erlassen. Es regelt, dass E-Scooter einen Bestandteil des multimodalen Mobilitätsangebotes darstellen (Abschnitt 5 § 30). Ihre Nutzung soll durch kommunale Satzungen nicht so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert würde.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „In Bonn wollen wir die den Städten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen und mit klaren Auflagen dafür sorgen, dass die Verwendung der Roller geordnet erfolgt. Dies ist auch deshalb sehr wichtig, da viele Menschen auf barrierefreie Wege angewiesen sind, bspw. mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten oder Eltern mit Kinderwagen.“

Mittlerweile ist das Abstellen von E-Scootern rechtlich als Sondernutzung öffentlicher Verkehrsfläche zu werten. Deshalb plant die Stadt, entsprechende Gebühren in die Sondernutzungsgebührensatzung aufzunehmen. Außerdem entwickelt die Verwaltung aktuell Bedingungen und Auflagen für die zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse. Diese haben zum Ziel, störendes Abstellen in Zukunft zu vermeiden. So gibt es erste Überlegungen, spezielle Abstellflächen auszuweisen, um so das Abstellen z.B. auf engen, schmalen Gehwegen zu verhindern.