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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Jahresabschluss

Überblick

Die Stadt hat für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.

Zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtkämmerin.

Der Stadtrat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt für den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und entscheidet über die Entlastung der Oberbürgermeisterin.