Beschreibung
Die kommunale Rechnungsprüfung zählt zu den Aufgaben des Rates einer Gemeinde.
Sie obliegt zunächst dem Rechnungsprüfungsausschuss, der mit der demokratischen Kontrolle der Stadtverwaltung das Rechnungsprüfungsamt (kurz genannt RPA) beauftragt.
Die Prüferinnen und Prüfer des RPA werden vom Rat bestellt und können auch nur von ihm abberufen werden. Das RPA ist per Gesetz dem Rat unmittelbar unterstellt und verantwortlich und kann damit verwaltungsintern weitgehend unabhängig tätig werden.
Das RPA hat im Wesentlichen folgende Aufgaben, die sich unter anderem aus der Rechnungsprüfungsordnung ergeben:
- Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse
- Laufende Prüfung der Kassengeschäfte
- Prüfung der Verwaltungstätigkeit auf Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Korruptionsprävention
- Beratung der Verwaltung in Organisations-, Sach-, Rechts- und Wirtschaftlichkeitsfragen sowie in Grundsatzangelegenheiten und in schwierigen Einzelfällen
- Softwareprüfung bei Automatisierung der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen
- Prüfung der städtischen Gesellschaften
- Prüfung der Sondervermögen
- Prüfung von Bauausführungen und -abrechnungen
- Prüfung von Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen